1. In der Auslegungsbekanntmachung muss das Dienstzimmer, in dem der Planentwurf ausliegt, nicht angegeben werden.
2. Ein Bebauungsplan darf auch für den Bereich Festsetzungen treffen, die nach Fernstraßenrecht einem Anbauverbot unterliegen.
3. Zur Abwägungsgerechtigkeit einer Festsetzung, mit der zum Schutze des Ortsbildes die Höhe baulicher Anlagen beschränkt wird (hier: Verhinderung einer Werbeanlage für Schnellrestaurant in unmittelbarer Nähe zu einer Autobahnauffahrt).
Fernstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren, materielle Präklusion, Planrechtfertigung, Bindungswirkung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen, Trassenwahl, Abwägungsgebot, Reichweite der Schadstoffbelastung der Straßenrandstreifen, Ersatzmaßnahmen auf den Klägern nicht gehörenden Grundstücken, Wildbestand und Eigenjagdbezirk als Abwägungskriterien.