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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 11411/04.OVG vom 17.03.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO, FStrG
Schlagworte:Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Fernstraße, Bundesfernstraße, Bundesstraße, Fernstraßenplanung, Ortsdurchfahrt, Verkehrszunahme, Gemeinde, Recht, eigenes Recht, Rechtsverletzung, Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsrecht, Planungshoheit, kommunale Planungshoheit, Belang, Klagebefugnis, Planrechtfertigung, Einwendung, Einwendungsausschluss, Präklusion, Abwägung, Abwägungsfehler, Erheblichkeit
Stichwort:Fernstraßenplanung
Leitsatz:1. Die Gemeinde ist für die Umstände darlegungspflichtig, aus denen heraus ihre Klagebefugnis gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss abgeleitet werden kann.

2. Eine Verletzung eigener Rechte der Gemeinde durch einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss kommt in Betracht, wenn und soweit ihre Belange in die fachplanerische Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG einzustellen und dort zu berücksichtigen sind.

3. Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten.

4. Eine Gemeinde ist nicht berechtigt, gegenüber einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss ohne Bezug zu ihr zustehenden eigenen Rechten die angeblich fehlende Planrechtfertigung des planfestgestellten Straßenbauprojekts zu rügen.

5. Einzelfall einer nicht gegebenen Verletzung der kommunalen Planungshoheit durch einen das Gemeindegebiet berührenden fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 11411/04.OVG



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 23.00 vom 30.03.2000

Rechtsgebiete:VwGO, VerkPBG, BauGB
Schlagworte:Fernstraßenplanung, neue Länder, Besitzeinweisung nach Planfeststellung, Rechtsschutz gegen Besitzeinweisung, Verwaltungsrechtsweg, Zivilrechtsweg, zuständiges Gericht, Verweisung vom Oberverwaltungsgericht an das Landgericht - Kammer für Baulandsachen -.
Stichwort:Fernstraßenplanung
Leitsatz:Leitsatz:

Bei Straßen, für deren Planung das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) gilt, ist das gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung (§ 7 VerkPBG 1991, jetzt § 18 f FStrG) - liegt eine anderweitige landesrechtliche Regelung nicht vor - gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG in Verbindung mit § 217 BauGB den ordentlichen Gerichten (Baulandgerichten) zugewiesen (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 26.99 - Buchholz 407.3 § 9 VerkPBG Nr. 1; NVwZ-RR 1999, 485).

Beschluß des 4. Senats vom 30. März 2000 - BVerwG 4 B 23.00 -

I. OVG Bautzen vom 24.02.2000 - Az.: OVG 1 D 5/00 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 23.00


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