JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fernbleiben vom Dienst
| Rechtsgebiete: | BBesG, NBG, NDiszG |
| Schlagworte: | Bindungswirkung, Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Fernbleiben vom Dienst, Lösung |
| Stichwort: | Fernbleiben vom Dienst |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 20 LD 8/07 | |
| Rechtsgebiete: | LBG, BBesG, LDG, VwGO |
| Schlagworte: | Disziplinarurteil, disziplinarrechtliche Entscheidung, Dienstvergehen, Fernbleiben vom Dienst, unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst, unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst, Dienstunfähigkeit, Dienstfähigkeit, Verlust der Dienstbezüge, Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge, Verfahren über den Verlust der Dienstbezüge, Verlustfeststellung, Verlustfeststellungsverfahren, Rechtskraft, Rechtskraftwirkung, Umfang der Rechtskraft, Bindungswirkung, Tenor, Entscheidungsausspruch, disziplinarrechtliche Würdigung |
| Stichwort: | Fernbleiben vom Dienst |
| Leitsatz: | 1. Bei disziplinarrechtlichen Urteilen erwächst neben dem Tenor auch die Feststellung, dass der Beamte ein Dienstvergehen begangen hat, in Rechtskraft. 2. Wird ein Beamter wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, steht somit auch für ein sich anschließendes Verfahren über den Verlust der Dienstbezüge verbindlich fest, dass der Beamte schuldhaft dem Dienst ferngeblieben ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 A 11252/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BDG |
| Schlagworte: | Bundesbeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unterhaltsbeitrag, Unwürdigkeit, Fernbleiben vom Dienst |
| Stichwort: | Fernbleiben vom Dienst |
| Leitsatz: | Ein Beamter, der dem Dienst vorsätzlich mehrere Monate fernbleibt, ihn trotz mehrerer Aufforderungen nicht wieder aufnimmt und sich auch sonst jeder Mitwirkung entzieht, ist eines Unterhaltsbeitrags grundsätzlich unwürdig. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DB 17 S 6/03 | |
| Rechtsgebiete: | BDG, PostPersRG, BPersVG, BBG, VwVfG |
| Schlagworte: | Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstenthebung, vorläufige Dienstenthebung, Anhörung, Zuständigkeit, Betriebsrat, Bundesanstalt, Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation, Entfernung, Beamtenverhältnis, Entfernung aus dem Dienst, Dienstvergehen, Arbeitsleistung, Arbeitsverweigerung, Verweigerung, Statusamt, Beschäftigung, statusamtsgemäße Beschäftigung, amtsangemessene Beschäftigung, amtsangemessen, Projekt, Projektauftrag, Postdirektor, Disziplinarmaß, Fernbleiben, unentschuldigtes Fernbleiben, Fernbleiben vom Dienst, Hingabe, volle Hingabe |
| Stichwort: | Fernbleiben vom Dienst |
| Leitsatz: | 1. Der Dienstherr besitzt eine weite organisatorische Gestaltungsfreiheit, wenn er einzelne Dienstposten bestimmten (Status-)Ämtern wertend zuordnet. Für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG gilt dies in besonderem Maße (im Anschluss an OVG Rh-Pf, NVwZ 1998, 538). 2. Zur vorläufigen Dienstenthebung eines Postdirektors, der sich über ein Jahr lang beharrlich weigerte, einen ihm zugewiesenen, vermeintlich unterwertigen Projektauftrag durchzuführen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 11 B 10864/03.OVG | |
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