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Fernbleiben vom Dienst

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 20 LD 8/07 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:BBesG, NBG, NDiszG
Schlagworte:Bindungswirkung, Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Fernbleiben vom Dienst, Lösung
Stichwort:Fernbleiben vom Dienst
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 20 LD 8/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 A 11252/06.OVG vom 15.03.2007

Rechtsgebiete:LBG, BBesG, LDG, VwGO
Schlagworte:Disziplinarurteil, disziplinarrechtliche Entscheidung, Dienstvergehen, Fernbleiben vom Dienst, unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst, unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst, Dienstunfähigkeit, Dienstfähigkeit, Verlust der Dienstbezüge, Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge, Verfahren über den Verlust der Dienstbezüge, Verlustfeststellung, Verlustfeststellungsverfahren, Rechtskraft, Rechtskraftwirkung, Umfang der Rechtskraft, Bindungswirkung, Tenor, Entscheidungsausspruch, disziplinarrechtliche Würdigung
Stichwort:Fernbleiben vom Dienst
Leitsatz:1. Bei disziplinarrechtlichen Urteilen erwächst neben dem Tenor auch die Feststellung, dass der Beamte ein Dienstvergehen begangen hat, in Rechtskraft.

2. Wird ein Beamter wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, steht somit auch für ein sich anschließendes Verfahren über den Verlust der Dienstbezüge verbindlich fest, dass der Beamte schuldhaft dem Dienst ferngeblieben ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 A 11252/06.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, DB 17 S 6/03 vom 16.07.2003

Rechtsgebiete:BDG
Schlagworte:Bundesbeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unterhaltsbeitrag, Unwürdigkeit, Fernbleiben vom Dienst
Stichwort:Fernbleiben vom Dienst
Leitsatz:Ein Beamter, der dem Dienst vorsätzlich mehrere Monate fernbleibt, ihn trotz mehrerer Aufforderungen nicht wieder aufnimmt und sich auch sonst jeder Mitwirkung entzieht, ist eines Unterhaltsbeitrags grundsätzlich unwürdig.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DB 17 S 6/03

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 11 B 10864/03.OVG vom 07.07.2003

Rechtsgebiete:BDG, PostPersRG, BPersVG, BBG, VwVfG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstenthebung, vorläufige Dienstenthebung, Anhörung, Zuständigkeit, Betriebsrat, Bundesanstalt, Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation, Entfernung, Beamtenverhältnis, Entfernung aus dem Dienst, Dienstvergehen, Arbeitsleistung, Arbeitsverweigerung, Verweigerung, Statusamt, Beschäftigung, statusamtsgemäße Beschäftigung, amtsangemessene Beschäftigung, amtsangemessen, Projekt, Projektauftrag, Postdirektor, Disziplinarmaß, Fernbleiben, unentschuldigtes Fernbleiben, Fernbleiben vom Dienst, Hingabe, volle Hingabe
Stichwort:Fernbleiben vom Dienst
Leitsatz:1. Der Dienstherr besitzt eine weite organisatorische Gestaltungsfreiheit, wenn er einzelne Dienstposten bestimmten (Status-)Ämtern wertend zuordnet. Für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG gilt dies in besonderem Maße (im Anschluss an OVG Rh-Pf, NVwZ 1998, 538).

2. Zur vorläufigen Dienstenthebung eines Postdirektors, der sich über ein Jahr lang beharrlich weigerte, einen ihm zugewiesenen, vermeintlich unterwertigen Projektauftrag durchzuführen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 11 B 10864/03.OVG


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