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Fernabsatzgesetz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DRESDEN – Urteil, 8 U 1540/08 vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Fernabsatzgesetz
Leitsatz:1. Bei der Bürgschaft eines Verbrauchers handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b BGB.

2. Grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt auch einer noch nicht höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage, die erhebliche praktische Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen hat, dann nicht zu, wenn sie in der Literatur praktisch einhellig beantwortet wird und gegenläufige Gerichtsentscheidungen nicht bekannt sind.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 8 U 1540/08



BGH – Urteil, I ZR 228/03 vom 20.07.2006

Rechtsgebiete:BGB, BGB-InfoV, MDStV, TDG, UKlaG, UWG
Stichwort:Fernabsatzgesetz
Leitsatz:a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.

b) Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 228/03

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 45/05 vom 23.05.2006

Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Schlagworte:Bürge, Bürgschaft, Bürgschaftsvertrag, Verbraucher, Haustürgeschäft, Haustürsituation
Stichwort:Fernabsatzgesetz
Leitsatz:Das HWiG ist auf Bürgschaftsverträge nur anwendbar, wenn sowohl der Bürge als auch der Hauptschuldner Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind und sowohl der Bürgschaftsvertrag als auch der Hauptschuldvertrag in einer Haustürsituation zustande gekommen sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 45/05

OLG-HAMM – Urteil, 4 U 3/06 vom 30.03.2006

Rechtsgebiete:BGB, UKlaG, UWG
Schlagworte:Unzulässige AGB, Unterlassungsklagengesetz, Gesetzesverstoß, Bagatellgrenze
Stichwort:Fernabsatzgesetz
Leitsatz:Ein Mitbewerber kann ungeachtet der möglichen Bekämpfung von Verstößen gegen die Bestimmungen der §§ 307 ff. BGB im Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz als Wettbewerbsverletzung geltend machen, dass ein solcher Gesetzesverstoß durch einen Konkurrenten zugleich auch einen Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG darstellt.Durch diesen Wettbewerbsverstoß werden Mitbewerber und Verbraucher auch nicht nur unerheblich beeinträchtigt im Sinne des § 3 UWG, wenn ein Verstoß gegen § 307 BGB vorliegt, der schon tatbestandsmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung der Verbraucher voraussetzt. Dabei kann auch ein geringerer Verstoß ausreichen, wenn eine Vielzahl von Marktteilnehmern betroffen ist und eine nicht unerhebliche Nachahmungsgefahr besteht. Das ist aber der Fall, wenn unwirksame Geschäftsbedingungen bei jedem online erfolgenden Vertragsabschluss gelten sollen und als solche im Internet verbreitet werden.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 4 U 3/06


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