JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fenster
| Rechtsgebiete: | BauNVO, NBauO |
| Schlagworte: | Abwägung, Bauweise, diffuse, Bebauung, grenznahe, Fenster, notwendiges, Grenzwand |
| Stichwort: | Fenster |
| Leitsatz: | 1) Wie Parallelverfahren 1 KN 138/06 2) Für ein grenzständiges Gebäude mit ungenehmigtem (nicht notwendigem) Fenster kann auch bei diffuser Bauweise nicht ohne weiteres in Anspruch genommen werden, dass kein vergleichbares Gebäude an die Grenze geplant wird, wenn für ein "Heranrücken" in der Abwägung gute Gründe sprechen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 153/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ProdHaftG |
| Schlagworte: | Schadenersatz, Schadensersatz, Produkthaftung, Delikt, In-Verkehrbringen, Konstruktionsfehler, Fenster, Fensterflügel, Fensterscharnier |
| Stichwort: | Fenster |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 167/05 | |
| Rechtsgebiete: | AERB 87 |
| Schlagworte: | Einbruch, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Fenster, Hindernis, Eindringen, Versicherung |
| Stichwort: | Fenster |
| Leitsatz: | Einbruchsdiebstahl durch Einsteigen im Sinne des § 1 Ziffer 2 a) AERB 87 erfordert, dass sich der Dieb auf ungewöhnliche, nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang verschafft. Beim Eindringen müssen Hindernisse überwunden werden, die den unbefugten Zutritt erschweren sollen (vgl. BGH VersR 1985, 1029). Diese Voraussetzungen sind beim Einsteigen durch ein (nur angelehntes, nicht verriegeltes) Fenster, auch wenn dies im Erdgeschoss gelegen ist, zu bejahen. Die Entscheidungen des BGH in VersR 1985, 1029 und VersR 1994, 216 betreffen gänzlich andere Fallgestaltungen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 7 U 154/05 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Abänderung, Zweitbeschluss, Fenstererneuerung, Fenster, Erneuerung, Kostentragung, Sondereigentümer, Sondereigentum |
| Stichwort: | Fenster |
| Leitsatz: | 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befugt, über einen Gegenstand, der bereits geregelt worden ist, erneut zu beschließen (Zweitbeschluss). 2. Ein sachlicher Grund, die Aufhebung eines früheren Beschlusses zu beschließen, liegt vor, wenn dieser im Widerspruch zur Teilungserklärung steht. 3. Ein derartiger Widerspruch ist anzunehmen, wenn die Teilungserklärung eine Regelung enthält, wonach die Sondereigentümer die Kosten für den Ersatz und die Beschädigung von Fenstern in ihren Sondereigentumsräumen zu tragen haben, eine Wohnungseigentümerversammlung aber beschlossen hat, dass den Sondereigentümern Ersatz (aus der Instandhaltungsrücklage) geleistet wird für von ihnen vorfinanzierte Fenstererneuerung. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 229/03 | |
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