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Fehlerhaftigkeit der Ladung

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OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 129/04 vom 18.05.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, eigenes Verschulden, Fehlerhaftigkeit der Ladung
Stichwort:Fehlerhaftigkeit der Ladung
Leitsatz:Die Fehlerhaftigkeit der Ladung eines Angeklagten steht der Verwerfung seines Rechtsmittels nach § 329 Abs. 1 StPO nur entgegen bzw. rechtfertigt ein darauf gestütztes Wiedereinsetzungsgesuch nach § 329 Abs. 3 StPO nur, wenn der Ladungsmangel auch kausal für die Versäumung der Berufungshauptverhandlung war.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws 129/04




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