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fehlerhafter Beiordnungsbeschluss

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LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 Ta 191/03 vom 14.03.2005

Rechtsgebiete:BRAGO, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, fehlerhafter Beiordnungsbeschluss
Stichwort:fehlerhafter Beiordnungsbeschluss
Leitsatz:Wird durch das Arbeitsgericht im Wege der Prozesskostenhilfe ein Rechtsbeistand beigeordnet, leidet der Beiordnungsbeschluss an einem derart gravierenden Mangel, dass daran der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gebunden ist.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 Ta 191/03




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