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Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 5 AZB 76/04 vom 13.04.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
Stichwort:Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 76/04



OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 633/01 vom 31.07.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
Stichwort:Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
Leitsatz:Wird zur Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist geltend gemacht, die erteilte Rechtsmittelbelehrung sei fehlerhaft bzw. unklar gewesen, muss zur ausreichenden Begründung des Antrags der Inhalt der erteilten Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 633/01

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 345/00 vom 22.02.2000

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, Einlegung des vorgeschriebenen Rechtsmittels, Entscheidung des Rechtsmittelgerichts, erneutes Rechtsmittel
Stichwort:Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
Leitsatz:Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung berechtigt den Beteiligten, der gleichwohl das vorgeschriebene Rechtsmittel innerhalb der Frist des § 58 Abs. 2 VwGO eingelegt hat, nicht dazu, das Rechtsmittel erneut einzulegen, wenn über das zuerst eingelegte Rechtsmittel unanfechtbar entschieden worden ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 345/00

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 9.97 vom 10.02.1999

Rechtsgebiete:VwGO, GesO, GG
Schlagworte:Revisionsbegründungsfrist, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, Lagerung wassergefährdender Stoffe, Altlasten, Gefahrenabwehr, Ordnungspflicht im Konkurs, Ordnungspflicht in der Gesamtvollstreckung, Störerhaftung des Gesamtvollstreckungsverwalters, Gesamtvollstreckungsforderung, Konkursforderung, Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit.
Stichwort:Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
Leitsatz:Leitsätze:

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Revisionsbegründungsfrist führt nicht zur Unzulässigkeit der Revision, wenn zumindest die in der - fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung des Berufungsgerichts genannte Revisionsbegründungsfrist gewahrt ist.

Die an einen Gesamtvollstreckungsverwalter gerichtete Anordnung zur Beseitigung einer Störung, die von Massegegenständen ausgeht, ist unabhängig vom Entstehungszeitpunkt dieser Störung keine Gesamtvollstreckungsforderung, sondern wie eine Masseverbindlichkeit zu behandeln.

Urteil des 11. Senats vom 10. Februar 1999 - BVerwG 11 C 9.97 -

I. VG Schwerin vom 06.03.1996 - Az.: VG 2 A 22/94 -
II. OVG Greifswald vom 16.01.1997 - Az.: OVG 3 L 94/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 9.97


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