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fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers

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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 68/09 vom 05.05.2009

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Zuständigkeit des Einzelrichters, fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers, Terminsvertreter
Stichwort:fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers
Leitsatz:Zur Zuständigkeit des Einzelrichters in Kostenfestsetzungssachen und zu den Folgen eines Verstoßes gegen das Einzelrichterprinzip durch Entscheidung des Gesamtspruchkörpers.

Sofern der Terminsvertreter jedenfalls an einem vollwertigen Hauptverhandlungstermin teilnimmt und eine umfassende Tätigkeit als Verteidiger entfaltet, die nach ihrer Bedeutung und dem tatsächlich geleisteten Aufwand einer Terminswahrnehmung durch den ordentlichen Pflichtverteidiger gleichsteht, so hat er Anspruch auf sämtliche im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teil 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 68/09




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