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fehlendes Sachbescheidungsinteresse für verfrühten Verlängerungsantrag

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 1 B 6.06 vom 17.04.2007

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis des Klassen C und CE, Bemessungsgrundlage für die Geltungsdauer, Bedeutung der Aushändigung des Führerscheins, Irrelevanz des Zeitpunktes der Erteilung des Herstellungsauftrages für den Kartenführerschein, fehlendes Sachbescheidungsinteresse für verfrühten Verlängerungsantrag
Stichwort:fehlendes Sachbescheidungsinteresse für verfrühten Verlängerungsantrag
Leitsatz:Grundlage für die Verlängerung der Geltungsdauer einer befristeten Fahrerlaubnis nach § 24 Abs. 1 FeV ist nicht der Zeitpunkt der Erteilung des Herstellungsauftrages für den neuen Führerschein. Maßgeblich für den Fristbeginn der Verlängerung ist stattdessen die vorangegangene Befristung. Die Bezugnahme in § 24 Abs. 1 Satz 1 FeV auf § 23 Abs. 1 FeV erstreckt sich nicht auf dessen Satz 3.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 1 B 6.06




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