JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > fehlendes Rechtsschutzbedürfnis gegen Abschiebungsandrohung
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, GG, FreizügG/EU, AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Kamerun, abgelehnter Asylbewerber, nichteheliches Kind mit litauischer Staatsangehöriger, Versagung der Aufenthaltserlaubnis, isolierte Abschiebungsandrohung, Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, Beschwerdebegründungsfrist versäumt, Anwaltsverschulden, Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe, (keine) Aufenthaltserlaubnis-EU, Fiktionswirkung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG (verneint), kein Familiennachzug zum geduldeten Kind, kein visierfähiger Pass, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis gegen Abschiebungsandrohung, Streitwert |
| Stichwort: | fehlendes Rechtsschutzbedürfnis gegen Abschiebungsandrohung |
| Leitsatz: | 1. Ein nach Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (erstmals) gestellter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG keine Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG. 2. Der (Auffang)Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist nicht deshalb zu erhöhen, weil mehrere Anspruchsgrundlagen für ein Aufenthaltsrecht in Betracht kommen bzw. geltend gemacht werden (hier: FreizügG/EU und AufenthG) |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 S 10.07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, GG, FreizügG/EU, AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Kamerun, abgelehnter Asylbewerber, nichteheliches Kind mit litauischer Staatsangehöriger, Versagung der Aufenthaltserlaubnis, isolierte Abschiebungsandrohung, Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, Beschwerdebegründungsfrist versäumt, Anwaltsverschulden, Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe, (keine) Aufenthaltserlaubnis-EU, Fiktionswirkung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG (verneint), kein Familiennachzug zum geduldeten Kind, kein visierfähiger Pass, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis gegen Abschiebungsandrohung, Streitwert |
| Stichwort: | fehlendes Rechtsschutzbedürfnis gegen Abschiebungsandrohung |
| Leitsatz: | 1. Ein nach Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (erstmals) gestellter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG keine Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG. 2. Der (Auffang)Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist nicht deshalb zu erhöhen, weil mehrere Anspruchsgrundlagen für ein Aufenthaltsrecht in Betracht kommen bzw. geltend gemacht werden (hier: FreizügG/EU und AufenthG) |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 M 7.07 | |
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