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fehlender Vermerk über die Bekanntmachungsanordnung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 14.05 vom 15.02.2007

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, BGB, BauGB, GO, BekanntmV
Schlagworte:Normenkontrolle, Veränderungssperre, Verlängerungssatzungen, Ausfertigung, Bekanntmachung, fehlender Vermerk über die Bekanntmachungsanordnung, rechtliche Konsequenzen von Verstößen gegen Bekanntmachungsvorschriften, Rechtsstaatsprinzip, Normerhaltung, sanktionslose Ordnungsvorschrift oder wesentliche Verfahrensvorschrift, "Umdeutung" von Satzungen, ausreichende Konkretisierung der Planung, nochmalige Verlängerung einer Veränderungssperre, "besondere Umstände"
Stichwort:fehlender Vermerk über die Bekanntmachungsanordnung
Leitsatz:1. Aus § 5 Abs. 4 Satz 2 GO lässt sich nicht ableiten, dass grundsätzlich jeder Verstoß gegen eine Bekanntmachungsvorschrift zur Unwirksamkeit der Bekanntmachung führt.

2. Bei dem in § 1 Abs. 1 Satz 4 BekanntmV geregelten Erfordernis, dass die Bekanntmachungsanordnung des Hauptverwaltungsbeamten in den Akten schriftlich zu vermerken, zu datieren und mit seiner Unterschrift zu versehen ist, handelt es sich nicht um eine sanktionslose Ordnungsvorschrift, sondern um eine wesentliche Verfahrensvorschrift, deren Verletzung grundsätzlich die Ungültigkeit der Satzung zur Folge hat.

3. Eine Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre lässt sich nicht in den Neuerlass der Veränderungssperre "umdeuten"
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 14.05




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