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fehlender Antrag auf Zustimmung bei § 103 BetrVG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 10 TaBV 885/08 vom 18.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, GG, BetrVG
Schlagworte:Meinungsäußerung in einem Internetforum, fehlender Antrag auf Zustimmung bei § 103 BetrVG
Stichwort:fehlender Antrag auf Zustimmung bei § 103 BetrVG
Leitsatz:1. Das Verfahren nach § 103 BetrVG verlangt keinen ausdrücklichen Zustimmungsantrag.

2. Bei Meinungsäußerungen in einem Internetforum hat eine Abwägung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit mit der Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis zu erfolgen.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 10 TaBV 885/08




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