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JuraForum.deUrteileSchlagwörterFfehlender Antrag auf Zustimmung bei § 103 BetrVG 

fehlender Antrag auf Zustimmung bei § 103 BetrVG

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 10 TaBV 885/08 vom 18.08.2008

1. Das Verfahren nach § 103 BetrVG verlangt keinen ausdrücklichen Zustimmungsantrag.

2. Bei Meinungsäußerungen in einem Internetforum hat eine Abwägung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit mit der Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis zu erfolgen.

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