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fehlende Zustimmung des Integrationsamtes

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LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 974/05 vom 22.09.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung, Schwerbehinderung, Klagefrist, fehlende Zustimmung des Integrationsamtes
Stichwort:fehlende Zustimmung des Integrationsamtes
Leitsatz:Spricht der Arbeitgeber gegenüber dem bekanntermaßen schwerbehinderten Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne die Zustimmung des Integrationsamtes aus, so wird - auch nach der gesetzlichen Neuregelung des Kündigungsschutzgesetzes und der Ausdehnung der Klagefrist auf sämtliche Unwirksamkeitsgründe - die Klagefrist gemäß § 4 Satz 4 KSchG nicht in Gang gesetzt. Die Grundsätze der (zur Rechtslage von § 113 InsO a.F. ergangenen) Entscheidung des BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 487/02- AP Nr. 7 zu § 118 BerzGG sind unverändert auch im Geltungsbereich des § 4 KSchG n.F. anzuwenden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 974/05




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