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JuraForum.deUrteileSchlagwörterFfehlende Differenzierung zwischen Allgemeinzahnärzten und Kieferorthopäden keine ungerechtfertigte Benachteiligung 

fehlende Differenzierung zwischen Allgemeinzahnärzten und Kieferorthopäden keine ungerechtfertigte Benachteiligung

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BSG – Urteil, B 6 KA 8/05 R vom 19.07.2006

Rechtsgebiete:GG, GKV-SolG, SGB V
Schlagworte:Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - progressiver Anstieg von Honorareinbehalten zur Absicherung des Gesamtvergütungsvolumens bei höheren Leistungsmengen zulässig - Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage - fehlende Differenzierung zwischen Allgemeinzahnärzten und Kieferorthopäden keine ungerechtfertigte Benachteiligung - Rechtmäßigkeit der Rückgewährung von Einbehalten mit Nachverteilungspunktwert
Stichwort:fehlende Differenzierung zwischen Allgemeinzahnärzten und Kieferorthopäden keine ungerechtfertigte Benachteiligung
Leitsatz:Honorareinbehalte, die absichern sollen, dass auch im Falle höherer Leistungsmengen das Gesamtvergütungsvolumen zur Honorierung ausreicht, dürfen je nach Honorarhöhe progressiv ansteigen.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 8/05 R




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