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fehlende Bewährungsbelehrung

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OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ws 1271/01 vom 22.10.2001

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Bewährung, Widerruf, Bewährungswiderruf, Zuständigkeit, Strafvollstreckungskammer, Befasstsein, Bewährungszeit, Ablauf, Vertrauensschutz Bewährungsbelehrung, fehlende Bewährungsbelehrung, unvollständige
Stichwort:fehlende Bewährungsbelehrung
Leitsatz:1. Beim Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 f Abs. S. 1 Nr. 1 StGB muss die unterbliebene Belehrung keine Berücksichtigung finden.

2. Für die Rechtmäßigkeit des Bewährungswiderrufs nach Ablauf der Bewährungszeit kommt es auf die Frage, von wem die zeitliche Verzögerung zu vertreten ist, nicht an, solange der Verurteilte kein Vertrauen in das Ausbleiben des Widerrufs bilden konnte.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ws 1271/01




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