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fehlende Beschwerdesumme nach Teilabhilfe

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 21/06 vom 17.08.2006

Rechtsgebiete:ZPO, RPflG
Schlagworte:fehlende Beschwerdesumme nach Teilabhilfe
Stichwort:fehlende Beschwerdesumme nach Teilabhilfe
Leitsatz:Die Vorlage einer "sofortigen Beschwerde" an das Beschwerdegericht ist verfahrensfehlerhaft, wenn nacheiner Teilabhilfe die Beschwerdesumme aus § 569 Abs. 2 ZPO nicht mehr erreicht wird.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 21/06




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