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LAG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 8 Sa 40/02 vom 09.07.2002

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:außerordentliche Kündigung, Redakteur, Verstoß gegen Tendenzloyalität, fehlende Abmahnung
Stichwort:fehlende Abmahnung
Leitsatz:Der erhebliche Verstoß eines Zeitungsredakteurs gegen das Gebot der Tendenzloyalität kann eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich rechtfertigen.

Eine Abmahnung ist aber dann nicht entbehrlich, wenn bei einmaligem Vorfall nicht auszuschließen ist, dass der Tendenzverstoß auf einer zwar eklatanten, aber doch versehentlichen Fehleinschätzung beruht.
Volltext: LAG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 8 Sa 40/02




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