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fehlen von Billigkeitserwägungen

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 48/09 vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:StPO, StrEG
Schlagworte:Gewährung von Haftentschädigung, Aufhebung, Billigkeitsentschädigung, Teilverurteilung, Verweisung an das Schwurgericht, Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, fehlen von Billigkeitserwägungen
Stichwort:fehlen von Billigkeitserwägungen
Leitsatz:Bei einer Verfahrenseinstellung gemäß § 154 b Abs. 3 u. 4 StPO handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Eine Haftentschädigung kommt daher nur gemäß § 3 StrEG allenfalls nach Billigkeitsgrundsätzen in Betracht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 48/09




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