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Fehlen eines Strafmilderungsgrundes

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 658/03 vom 18.12.2003

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:keine Schadenswiedergutmachung, Strafzumessung, Betrug, Fehlen eines Strafmilderungsgrundes, keine eigene Festsetzung der Strafen, schwere Erkrankungen des Angeklagten, Haftempfindlichkeit, Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung, keine Berücksichtigung der besonderen Haftempfindlichkeit
Stichwort:Fehlen eines Strafmilderungsgrundes
Leitsatz:Wird bei einer Verurteilung wegen Betruges "zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, dass er im Schnitt jeweils vierstellige Schadensbeträge verursachte und dass die Wahrscheinlichkeit, dass die angerichteten Schäden wieder gutgemacht werden, eher bei Null anzusiedeln ist im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten." wird damit Fehlen eines Strafmilderungsgrundes strafschärfend berücksichtigt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 658/03



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 619/03 vom 02.12.2003

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Strafzumessung, Fehlen eines Strafmilderungsgrundes, Fehlen eines Geständnisses
Stichwort:Fehlen eines Strafmilderungsgrundes
Leitsatz:Ausführungen in der Strafzumessung, dass ein Geständnis, das der Angeklagte trotz erdrückender Beweislage bis zu seinem letzten Wort" nicht abgelegt habe, ggf. eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren mit der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt hätte lassen besorgen, dass sich das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes im Ergebnis strafschärfend ausgewirkt hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 619/03


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