JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fehlen eines schriftlichen Hilfeplans
| Rechtsgebiete: | SGB VIII F. 1993, AsylVfG, AsylbLG, Haager Abkommen/Schutz v. Minderjährigen |
| Schlagworte: | Aufenthalt, gewöhnlicher, im Sinne des Haager Minderjährigenschutzabkommens, Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -, gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Haager Minderjährigenschutzabkommens, Hilfe zur Erziehung, Fehlen eines schriftlichen Hilfeplans, Hilfeplan bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung, Inobhutnahme, Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichts, Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige Asylsuchende. |
| Stichwort: | Fehlen eines schriftlichen Hilfeplans |
| Leitsatz: | Leitsätze: Die Regelungen des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes schließen die Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige Asylbegehrende nicht aus. Minderjährige Asylbegehrende begründen jedenfalls nach Ablauf von sechs Monaten einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von Art. 1 des Haager Minderjährigenschutzabkommens. Ein Kostenerstattungsanspruch des örtlichen Trägers der Jugendhilfe gegen den vom Bundesverwaltungsamt bestimmten überörtlichen Träger setzt im Falle der Inobhutnahme eine unverzügliche Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichts voraus; die Frist hierfür beträgt auch bei unbegleitet einreisenden Kindern und Jugendlichen regelmäßig nur wenige Tage. Bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung steht das Fehlen eines schriftlichen Hilfeplans dem Erstattungsanspruch nicht entgegen, wenn die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe auch ohne einen solchen festgestellt werden kann. Urteil des 5. Senats vom 24. Juni 1999 - BVerwG 5 C 24.98 - I. VG Münster vom 26.06.1997 - Az.: VG 9 K 3351/96 - II. OVG Münster vom 27.08.1998 - Az.: OVG 16 A 3477/97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 24.98 | |
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