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LAG-KOELN – Beschluss, 4 Ta 72/07 vom 16.05.2007

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Schlagworte:Nachträgliche Klagezulassung, Fehlen einer Unterschrift
Stichwort:Fehlen einer Unterschrift
Leitsatz:Ein Rechtsanwalt muss durch allgemeine Anweisungen Vorsorge dafür treffen, dass bei normalem Lauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift unter bestimmenden Schriftsätzen vermieden werden. Ist dieses geschehen, darf ein Rechtsanwalt die Unterschriftenkontrolle gänzlich einer sorgfältig ausgewählten und überwachten Mitarbeiterin überlassen und sich auf das Funktionieren seiner Anweisungen verlassen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 4 Ta 72/07




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