JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fehlen einer Standortalternative als Voraussetzung für die Geeignetheit einer Ersatzmaßnahme
| Rechtsgebiete: | FFH-RL, BNatSchG |
| Schlagworte: | Feststellung der Eignung einer Ersatzmaßnahme i.R.d. Zulassung eines Eingriffsvorhabens, Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Ersatzmaßnahme, Berücksichtigung der Bedeutung eines Gebiets für die Durchführung von Maßnahmen zur Kohärenzsicherung bei der Bestimmung der Aufwertungsbedürftigkeit eines Gebietes, Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen als Eingriffe in Natur und Landschaft, Erfordernis eines Ausgleichs für zugelassene Eingriffe i.R.e. Ersatzmaßnahme, Fehlen einer Standortalternative als Voraussetzung für die Geeignetheit einer Ersatzmaßnahme |
| Stichwort: | Fehlen einer Standortalternative als Voraussetzung für die Geeignetheit einer Ersatzmaßnahme |
| Leitsatz: | Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für anderweit zugelassene Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 19 Abs. 2 BNatSchG (= § 8 Abs. 3 BNatSchG a.F.) können ihrerseits selbst Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatSchG (= § 8 Abs. 1 BNatSchG a.F.) darstellen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 45.08 | |
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