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Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 190/05 vom 22.03.2005

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Unzulässigkeit, faires Verfahren, Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung, Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Verhinderung des Verteidigers, Verlegungsantrag, prozessuale Fürsorgepflicht, Verlegung geboten, Gebotensein einer Verlegung
Stichwort:Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung
Leitsatz:Wird mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht, das Gericht sei unzulässigerweise einem Terminsverlegungsantrag des Verteidigers nicht nachgekommen, muss zur Begründung mitgeteilt werden, wie der Verteidiger seinen Terminsverlegungsantrag und wie das Gericht seine ablehnende Entscheidung begründet hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 190/05




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