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Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 437/08 vom 06.08.2008

Ist die Urteilsurkunde nach außen bekannt gemacht worden, so ist eine nachträgliche Anfertigung der Urteilsgründe unzulässig, wenn nicht ein Fall des § 77 b Abs. 2 OWiG vorliegt.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 446/08 vom 30.06.2008

Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und verbreiteter Meinung in der Literatur, dass die nachträgliche Ergänzung eines Urteils im Straf- und Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig ist, und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 75 Abs. 1 S. 2 StPO, wenn es aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 90/08 vom 29.04.2008

Das Fehlen einer von mehreren erforderlichen richterlichen Unterschriften unter den schriftlichen Entscheidungsgründen ist nur auf die Verfahrensrüge zu beachten. Wenn das Urteil jedoch gar keine richterliche Unterschrift trägt, ist ein solcher Mangel auch auf die Sachrüge hin beachtlich.

OLG-HAMM – Urteil, 3 Ss 224/04 vom 10.08.2005

1. Der Beschwerdeführer kann in der Revision grundsätzlich nicht mit der Behauptung gehört werden, das Tatgericht habe sich mit einer bestimmten Aussage einer Beweisperson nicht auseinandergesetzt, wenn diese Aussage sich nicht aus dem Urteil selbst ergibt. Denn die Ergebnisse der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen, ist allein Sache des Tatrichters; der dafür bestimmte Ort ist das Urteil.

2. Das gilt selbst dann, wenn der wesentliche Inhalt einer Aussage, deren Würdigung der Beschwerdeführer im Urteil vermisst, nach § 273 Abs. 2 StPO in das Protokoll der Hauptverhandlung aufgenommen worden ist.

3. Etwas anderes gilt lediglich, wenn auf Grund einer Anordnung des Vorsitzenden gemäß § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO eine Aussage wörtlich niedergeschrieben, verlesen und gem. § 273 Abs. 3 Satz 3 StPO genehmigt worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 172/05 vom 14.07.2005

1. Zur Beruhensfrage bei Fehlen einer erforderlichen rechtlichen Hinweises.

2. Neben dem jugendlichen Angeklagten ist gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs., 2 und 3 StPO dessen gesetzlichen Vertretern oder Erziehungsberechtigten stets von Amts wegen das letzte Wort zu erteilen

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 2/04 vom 20.01.2004

Ein Urteil beruht in der Regel auf einer fehlenden Dolmetschervereidigung nach § 189 GVG.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 631/03 vom 20.11.2003

Zur Frage, wann eine Haftprüfungsentscheidung ggf. einen fehlenden ausdrücklichen Eröffnungsbeschluss ersetzen kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 0Wi 309/03 vom 26.06.2003

Zur Frage der Auswirkungen, wenn der Tatrichter den verwirklichten Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht anführt, zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren und zur Feststellung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 1114/02 vom 11.02.2003

Zum Fehlen des Eröffnungsbeschlusses und zum "Nachholen" durch anderweitige Entscheidungen

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