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Fehlbelegungsabgabe

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 2046/03 vom 10.03.2004

Rechtsgebiete:AFWoG, LAFWoG, II. WoBauG
Schlagworte:Fehlbelegungsabgabe, Finanzierungsbeitrag, Genossenschaftsanteil
Stichwort:Fehlbelegungsabgabe
Leitsatz:Aufwendungen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen sind keine Finanzierungsbeiträge im Sinne von § 6 Abs. 5 AFWoG i.V.m. § 50 des II. WoBauG. Sie sind diesen auch nicht gleichzustellen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2046/03



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 L 75/01 vom 07.08.2002

Rechtsgebiete:AFWoG SH, AFWoG
Schlagworte:Fehlbelegungsabgabe, Ausgleichszahlung, Vergleichsmiete
Stichwort:Fehlbelegungsabgabe
Leitsatz:1. Der mit der Erhebung der sog. Fehlbelegungsabgabe verfolgte Zweck, Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu gewinnen, wird nicht bereits deshalb verfehlt, weil der Anteil der Verwaltungskosten relativ hoch liegt (ca. 1/3 der Bruttoeinnahmen).

2. Zu den Anforderungen, die an die Datenermittlung zur Festlegung der Vergleichsmieten durch eine Landesverordnung zu stellen sind.

3. Es verstößt nicht gegen Bundesrecht, dass sich in Schleswig-Holstein die Ausgleichszahlung nach Vomhundertsätzen der Differenz zwischen vereinbartem Entgelt und Vergleichsmiete bemisst.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 L 75/01

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UE 4025/00 vom 16.07.2001

Rechtsgebiete:AFWoG
Schlagworte:Unmittelbarer Zusammenhang, Fehlbelegungsabgabe, persönliche Gründe, weiterer Umzug, Änderung der Lebensplanung, Versetzung
Stichwort:Fehlbelegungsabgabe
Leitsatz:Ein "unmittelbarer Zusammenhang" im Sinne des § 9 Abs. 3 AFWoG zwischen einer Versetzung und dem Bezug einer Dienstwohnung ist bei einem zweiten Umzug am Ort der Versetzung nicht mehr gegeben, sofern dieser Umzug wegen der Änderung der Lebensplanung aus subjektiven Gründen vorgenommen wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 UE 4025/00

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 9.97 vom 18.11.1998

Rechtsgebiete:AFWoG, AFWoG NW
Schlagworte:Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen, Fehlbelegungsabgabe, verfassungskonforme Auslegung von Bundes- und Landesrecht, Beschränkung der Ausgleichszahlung, Berücksichtigung kommunaler Mietspiegel.
Stichwort:Fehlbelegungsabgabe
Leitsatz:Leitsätze:

Die vom Bund und gleichermaßen vom Land Nordrhein-Westfalen gewählte Regelungstechnik der gestuften Heranziehung zur Fehlbelegungsabgabe (zunächst Leistungsbescheid, sodann auf Antrag - Beschränkungsbescheid) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Den Ländern steht es frei, die einkommensbezogene Abgabe gesetzlich höher als der Bund festzulegen.

Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, für die Erstzahlung der Fehlbelegungsabgabe eine Kappungsgrenze einzuführen.

Die tatsächliche Brauchbarkeit des kommunalen Mietspiegels zur Feststellung der maßgebenden Vergleichsmiete ist im Rechtsstreit erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen zu überprüfen (wie Urteil vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 12.95 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 15).

Urteil des 8. Senats vom 18. November 1998 - BVerwG 8 C 9.97 -

I. VG Köln vom 17.10.1994 - Az.: 16 K 4050/94 -
II. OVG Münster vom 25.06.1996 - Az.: 14 A 5374/94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 9.97


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