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feglgeschlagener Versuch

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 111/04 vom 03.05.2004

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Rücktritt, feglgeschlagener Versuch, Einstellung, Hinweispflicht, Vergewaltigung, minder schwerer Fall, Zusammentreffen von vertypten und nicht vertypten Milderungsgründen
Stichwort:feglgeschlagener Versuch
Leitsatz:1. Zum fehlgeschlagenen Versuch bei der sexuellen Nötigung.

2. Will das Tatgericht nach § 154 StPO ausgeschiedene Taten bei der Strafzumessung berücksichtigen, muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen.

3. Zur Annahme eines minder schweren Falles beim Zusammentreffen von vertypten und nicht vertypten Milderungsgründen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 111/04




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