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Fassadenverkleidungen aus Metall

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HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 579/03 vom 15.12.2003

Rechtsgebiete:AEntG, SGB III, TVG, BAnz
Schlagworte:Arbeitnehmerentsendung
Stichwort:Fassadenverkleidungen aus Metall
Leitsatz:1. Ein Betrieb, von dem in industrieller Arbeitsweise arbeitszeitlich überwiegend Fassadenelemente und Wandplatten aus Metall montiert werden, fällt unter den fachlichen Geltungsbereich der in der Einschränkung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Bautarifverträge (BAnz Nr. 20 vom 29.01.2000) bezeichneten Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie.

2. Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der durch nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer arbeitzeitlich überwiegend derartige Arbeiten durchführt, ist nicht verpflichtet, für die entsandten Arbeitnehmer Urlaubskassenbeiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes zu zahlen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 579/03




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