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Familienunterhalt

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 9 UF 167/08 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Familienunterhalt
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 9 UF 167/08



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 13 UF 93/08 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:SGB XII, BGB
Stichwort:Familienunterhalt
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 13 UF 93/08

OLG-DUESSELDORF – Urteil, II-8 UF 203/08 vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Familienunterhalt
Leitsatz:1) Die krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit fällt als allgemeines Lebensrisiko im Regelfall in die Risikosphäre des Erkrankten. Eine Erkrankung ist nicht allein deshalb ein ehebedingter Nachteil i.S.d. § 1578b BGB, weil sie während der Ehe ausgebrochen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.11.2008, XII ZR 131/07).

Das gilt auch dann, wenn der Ausbruch oder der Verlauf der Erkrankung durch die Scheidungsproblematik oder durch Eheprobleme begünstigt worden ist.

2) Auch nach einer längeren Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehe kann eine Beschränkung und/oder Befristung des Unterhalts geboten sein.

Das gilt insbesondere dann, wenn bereits bei Eheschließung große Unterschiede im beruflichen Qualifikationsniveau der Parteien bestanden und die Einkommensdifferenz nach der Trennung ihre Ursache in diesen Unterschieden hat und wenn dem unterhaltsberechtigten Ehepartner durch die ehebedingte Erwerbsabstinenz keine berufliche Entwicklungschancen verschlossen geblieben sind, die sich ihm ohne die Ehe eröffnet hätten.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, II-8 UF 203/08

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 1 Bf 69/05 vom 19.01.2009

Rechtsgebiete:HmbJAG, RRefUBV HA, GG
Stichwort:Familienunterhalt
Leitsatz:Das Einkommen der Referendare aus Nebentätigkeit darf auch dann auf ihre Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden, wenn das unterhaltspflichtigen Referendaren verbleibende Nettoeinkommen das steuerrechtliche Existenzminimum unterschreitet. Der Verordnungsgeber muss den Freibetrag angesichts des geringen Anteils unterhaltspflichtiger Referendare nicht nach der Zahl der Kinder staffeln.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 1 Bf 69/05


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