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Familienschutz

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 14.04 vom 07.12.2004

Rechtsgebiete:AuslG, EMRK, VwGO
Schlagworte:Kalif von Köln, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Foltergefahr, menschenunwürdige Behandlung, unmenschliche Haftbedingungen, lebenslange Freiheitsstrafe, Krankheit, faires Verfahren, durch Folter erpresste Aussagen, Religionsfreiheit, Familienschutz, Staatsschutzdelikte, Rechtsschutz durch EGMR, Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln
Stichwort:Familienschutz
Leitsatz:Bei der Abschiebung in einen anderen Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention besteht eine Mitverantwortung des abschiebenden Staates, die Konventionsrechte im Zielstaat der Abschiebung zu gewährleisten, nur dann, wenn dem Ausländer nach seiner Abschiebung Folter oder sonstige schwere und irreparable Misshandlungen drohen und effektiver Rechtsschutz - auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 14.04



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 30.02 vom 03.08.2004

Rechtsgebiete:GG, AufenthG/EWG, AuslG, VwGO, EG, Richtlinie 64/221/EWG, EMRK, ZuwanderungsG, AufenthG, FreizügG/EU
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger, besonders schwere Straftat, Befristung der Ausweisung, Ist-Ausweisung, Regel-Ausweisung, Ermessensausweisung, persönliches Verhalten, maßgeblicher Zeitpunkt, Ergänzung der Ermessensentscheidung, gerichtliche Aufklärungspflicht, gerichtliche Hinweispflicht, Familienschutz, Verhältnismäßigkeit, Gefährdung eines wichtigen Gemeinschaftsgutes, Gefährdung der öffentlichen Ordnung
Stichwort:Familienschutz
Leitsatz:1. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger dürfen nach § 12 AufenthG/EWG i.V.m. §§ 45, 46 AuslG (ab 1. Januar 2005 nach § 6 FreizügG/EU) nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden. § 47 AuslG scheidet als Rechtsgrundlage aus (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

2. Für die gerichtliche Überprüfung von Ausweisungen freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

3. Liegen erhebliche neue Tatsachen vor, haben die Tatsachengerichte der Ausländerbehörde in gemeinschaftsrechtskonformer Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO Gelegenheit zur Aktualisierung der Ermessensentscheidung zu geben.

4. In allen zurzeit anhängigen und bis zum 31. Januar 2005 anhängig werdenden Verwaltungsstreitverfahren von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern, die im Wege einer Ist- oder Regelausweisung nach § 47 Abs. 1 und 2 AuslG ausgewiesen worden sind, ist den Ausländerbehörden mit Rücksicht auf die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Gelegenheit zu geben, eine danach erforderliche Ermessensentscheidung nachzuholen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 30.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 13.02 vom 20.02.2003

Rechtsgebiete:GG, EMRK, AuslG, AsylVfG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten, Widerruf der Aufenthaltserlaubnis, Wegfall der Asylberechtigung, Aufenthaltsberechtigung, kleinere Straftaten, Ausweisungsgrund, getrennt lebender nichtehelicher Vater, nichteheliches Kind, Familienschutz, Sperrwirkung der Abschiebung.
Stichwort:Familienschutz
Leitsatz:Der Widerruf einer nach § 68 AsylVfG erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG ist bei Wegfall der Asylberechtigung nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Ausländer die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nach § 27 Abs. 2 AuslG oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AuslG unter Berücksichtigung der Zeiten seiner asylbedingten Aufenthaltserlaubnis erfüllt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 13.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 8.02 vom 16.07.2002

Rechtsgebiete:GG, EMRK, AuslG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Versagung der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbeendigung, Ausweisungsgrund, Abschiebungsandrohung, Abschiebung, Sperrwirkung der Abschiebung, maßgeblicher Zeitpunkt, besonders schwere Straftat, Minderjähriger, Minderjährigenschutz, besonderer Ausweisungsschutz, Familienschutz, familiäre Lebensgemeinschaft, Ermessensreduzierung auf Null.
Stichwort:Familienschutz
Leitsatz:1. Eine Abschiebung, mit der die durch die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entstandene Ausreisepflicht während des noch laufenden Rechtsmittelverfahrens vollzogen worden ist, kann eine Sperrwirkung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG allenfalls dann entfalten, wenn die Versagung der Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig gewesen ist.

2. Die Entscheidung des Gesetzgebers für einen besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige nach § 48 Abs. 2 Satz 1 AuslG, mit dem der Auftrag zum Schutz der Familie nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK konkretisiert wird, ist auch im Rahmen der nach § 21 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 5 AuslG zu treffenden Ermessensentscheidung über die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beachten. Einem im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen minderjährigen Ausländer, dessen Eltern sich hier erlaubt aufhalten, kann deshalb die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur unter ähnlich strengen Voraussetzungen versagt werden, wie sie für die Ausweisung Minderjähriger gelten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 8.02


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