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Familiennachzug zu Vater

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 2523/05 vom 26.07.2006

1. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, wonach die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 1 im Falle eines "Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" keine Anwendung findet, setzt einen sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden gebundenen Anspruch voraus; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensbindung auf Null genügt nicht.

2. Zur Ermessensübung nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG bei in Deutschland aufgewachsenen bzw. geborenen ausreisepflichtigen Kindern, die mit ihrem leiblichen, mitsorgeberechtigten, eine Niederlassungserlaubnis besitzenden Vater und ihrer als abgelehnter Asylbewerberin ausreisepflichtigen - und mit dem Vater nicht verheirateten -Mutter in familiärer Lebensgemeinschaft zusammenleben.

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