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Familienleistung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 10 EG 6/04 R vom 05.10.2006

Rechtsgebiete:BErzGG, SGB X, SGB I, AuslG, AsylVfG, EWGAssRBes 1/80, EWGAssRBes 3/80, EWGV 1408/71
Schlagworte:Bundeserziehungsgeld, türkischer Staatsangehöriger, Erwerbstätigkeit, Familienleistung, Familienangehörige, Asylantrag, Familienasyl, Anerkennung, Aufenthaltstitel, Änderung der Verhältnisse, Ermessen, atypischer Fall, Wohnsitz, Wohnort, gewöhnlicher Aufenthalt, Lebensmittelpunkt, Wohnmitgliedstaat, Diskriminierungsverbot, europäische-türkisches Assoziationsrecht
Stichwort:Familienleistung
Leitsatz:1. Es erfordert nach § 48 Abs 1 S 2 SGB X eine Ermessensausübung wegen eines atypischen Falls, wenn der Ehegatte desjenigen, der zu Unrecht Bundeserziehungsgeld bezogen hat, in dem betreffenden Zeitraum dem Grunde nach anspruchsberechtigt iS des BErzGG war.

2. Die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, deren Asylanerkennung vom Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten angefochten worden ist, wohnt iS des europäisch-türkischen Assoziationsrechts während des laufenden Klageverfahrens dann berechtigt in Deutschland, wenn die Asylanerkennung später unanfechtbar und ihr daraufhin eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Volltext: BSG - Urteil, B 10 EG 6/04 R



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 286/00 vom 15.03.2001

Rechtsgebiete:GG, Assoziationsrat EWG-Türkei Beschluss Nr. 3/80
Schlagworte:Landeserziehungsgeld, Familienleistung, Gleichbehandlungsgebot, Diskriminierungsverbot, Asylberechtigter, Flüchtling, Arbeitnehmer, Familienangehöriger
Stichwort:Familienleistung
Leitsatz:Ein Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit kann sich auch dann auf Art. 3 Abs. 1 ARB Nr. 3/80 berufen, wenn er in Deutschland geboren ist und das Bundesgebiet nie verlassen hat; eine Wanderungsbewegung türkischer Arbeitnehmer innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft ist nicht erforderlich (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.02.2001 - 1 S 287/00 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 286/00

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 287/00 vom 08.02.2001

Rechtsgebiete:GG, Assoziationsrat EWG-Türkei Beschluss Nr. 3/80
Schlagworte:Landeserziehungsgeld, Familienleistung, Gleichbehandlungsgebot, Diskriminierungsverbot, Asylberechtigter, Flüchtling, Arbeitnehmer, Familienangehöriger
Stichwort:Familienleistung
Leitsatz:1. Das in Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei normierte, unmittelbar geltende Diskriminierungsverbot verbietet dem Land Baden-Württemberg die Gewährung von Landeserziehungsgeld, einer Familienleistung, allein deshalb zu verwehren, weil der Zuwendungsempfänger türkischer Staatsangehöriger ist.

2. Ein türkischer Staatsangehöriger kann sich auch dann auf Art. 3 Abs. 1 ARB Nr. 3/80 berufen, wenn er als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist, sofern er selbst oder ein hier wohnender Familienangehöriger Arbeitnehmer ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 287/00


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