JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Familienlastenausgleich
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Beamte, kinderreiche Beamte, Kind, Kinder, Familie, Beamtenfamilie, Besoldung, amtsangemessene Besoldung, Alimentation, Alimentationsprinzip, alimentationsrechtlicher Bedarf, Auszehrung, familienneutrale Bestandteile, Einkommen, Netteinkommen, Grundgehalt, Familienzuschlag, Höhe des Familienzuschlages, Familienlastenausgleich, Sozialhilfe, Regelsatz, Kindergeld |
| Stichwort: | Familienlastenausgleich |
| Leitsatz: | 1. Zur Berechnung des alimentationsrechtlichen Bedarfs für Beamte mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - und BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 34.02 -). 2. Die Höhe des Familienzuschlages hat in den Jahren 2001 bis 2003 für Beamte mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern in der Besoldungsgruppe A 8 BBesO nicht den Anforderungen einer amtsangemessenen Alimentation entsprochen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10039/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, RAVG Bad.-Württ., Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg |
| Schlagworte: | Beitrag, Berufsfreiheit, Familienlastenausgleich, "generativer Beitrag", Gleichheitsgrundsatz, Kapitaldeckung, Kindererziehung, Mindestbeitrag, Mutterschutz, "offenes Deckungsplanverfahren", Umlagefinanzierung. |
| Stichwort: | Familienlastenausgleich |
| Leitsatz: | Bundesverfassungsrecht zwingt ein berufsständisches Versorgungswerk mit Pflichtmitgliedschaft, das sich nach dem "offenen Deckungsplanverfahren" finanziert, grundsätzlich nicht, für Zeiten des Mutterschutzes und der Kindererziehung eine beitragsfreie Mitgliedschaft vorzusehen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 9.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, FAG |
| Schlagworte: | Antragsfrist, Schülerbeförderung, Schulart, kinderreiche Familie, Familienlastenausgleich, Einwohner, Wohnort, Schulort, Stuttgarter Schüler-Bonus |
| Stichwort: | Familienlastenausgleich |
| Leitsatz: | 1. Macht ein Antragsteller innerhalb von zwei Jahren nach Erlass einer Norm geltend, durch diese Norm in eigenen Rechten verletzt zu sein, so ist der Antrag nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zulässig, ohne dass es darauf ankäme, ob eine frühere Regelung, die durch die angegriffene Norm ersetzt wurde und hinsichtlich derer die Zweijahresfrist verstrichen ist, denselben Fehler enthalten hatte. 2. Zuständig für die Erstattung bzw. Tragung der Schülerbeförderungskosten ist der Stadt- oder Landkreis nicht des Wohnorts, sondern des Schulorts. 3. Die Stadt- und Landkreise sind bei der Regelung der Schülerbeförderungskosten durch Verfassungs- oder Gesetzesrecht nicht verpflichtet, für dritte und weitere Kinder einer Familie, die gleichzeitig eine Schule besuchen, einen höheren Zuschuss (sog. Mehrkinder-Rabatt) zu gewähren. 4. Den Stadt- und Landkreisen ist nicht erlaubt, Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Schülerbeförderung ohne satzungsrechtliche Grundlage - durch schlichten Ratsbeschluss oder durch bloßen Verwaltungsvollzug eines dahingehenden Haushaltsansatzes - zu gewähren. 5. Zur Frage, ob die Stadt- und Landkreise bei der Regelung der Schülerbeförderungskosten zwischen Einwohnern und Nichteinwohnern differenzieren dürfen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2714/00 | |
| Rechtsgebiete: | GG, RAVG, RAVwS |
| Schlagworte: | Beitragsfreie Mitgliedschaft, Mutterschutzzeit, Kindererziehungszeit, Familienlastenausgleich |
| Stichwort: | Familienlastenausgleich |
| Leitsatz: | Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG, dass die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg von den Mitgliedern auch während der Zeiten des Mutterschutzes und der Kindererziehung Beitragsleistungen verlangt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 902/00 | |
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