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BSG – Urteil, B 2 U 20/05 R vom 10.10.2006

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Dienstreise, mehrtägige Unterbrechung, Beendigung der versicherten Tätigkeit, eigenwirtschaftlicher Grund, Handlungstendenz, Besuch der Ehefrau, Wegeunfall, innerer Zusammenhang, Ort der Tätigkeit, gemischte Tätigkeit, Familienheimfahrt, ständige Familienwohnung, Beförderung eines Arbeitsgerätes, Rettungshandlung, Ausweichmanöver
Stichwort:Familienheimfahrt
Leitsatz:Ein Arbeitnehmer, der im Anschluss an ein auswärtiges Dienstgeschäft einen privaten Besuch unternimmt, steht auf der späteren Rückfahrt an den Beschäftigungsort nicht mehr unter Versicherungsschutz, wenn aus der Dauer und der Art der privaten Unternehmung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden muss.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 20/05 R




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