JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Familiengesellschaft
| Rechtsgebiete: | AnfG |
| Schlagworte: | Gläubigeranfechtung, Abtretung, Darlegungslast, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, Inkongruenz, Deckung, Gläubiger, Anfechtung, Benachteiligung, Vorsatz |
| Stichwort: | Familiengesellschaft |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 1/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WpHG, AktG |
| Stichwort: | Familiengesellschaft |
| Leitsatz: | a) Die Beschaffung der für einen Squeezeout gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG erforderlichen Kapitalmehrheit von 95 % auf dem Wege eines Wertpapierdarlehens (§ 607 BGB) ist grundsätzlich kein zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Übertragungsbeschlusses führender Rechtsmissbrauch. Das gilt auch dann, wenn der Darlehensnehmer eine Veräußerung der ihm zu Eigentum überlassenen Aktien nicht beabsichtigt und wenn einzelne Vermögensrechte aus ihnen (Dividende, Bezugsrechte) schuldrechtlich dem Darlehensgeber gebühren sollen. b) Darlehenshalber überlassene Aktien werden von dem Darlehensnehmer nur dann i.S. der §§ 28, 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG "für Rechnung" des Darlehensgebers gehalten, wenn dieser nach der vertraglichen Regelung weiterhin Einfluss auf die Stimmrechtsausübung nehmen kann. c) Die Beschränkung der Anfechtungsbefugnis gemäß § 245 Nr. 1 AktG auf Aktionäre, welche die Aktien vor Bekanntmachung der Tagesordnung erworben haben, findet im Fall eines Aktienerwerbs und erst recht im Fall einer Klageerhebung vor Inkrafttreten der Vorschrift (1. November 2005) keine Anwendung. d) Die Anfechtung eines Übertragungsbeschlusses gemäß § 327 a Abs. 1 AktG konnte auch schon vor Inkrafttreten des § 243 Abs. 4 Satz 2 AktG (1. November 2005) nach Sinn und Zweck des § 327 f Abs. 1 Satz 1, 2 AktG nicht auf abfindungsbezogene Informationsmängel gestützt werden (vgl. auch Senat, BGHZ 146, 179). e) § 327 c Abs. 3 AktG verlangt nicht die Vorlage eines Konzernabschlusses. |
| Volltext: BGH - Urteil, II ZR 302/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, GmbHG |
| Schlagworte: | Handelsregister, Geschäftsführer, Stimmabgabe, Treuepflicht, Eintragung, Prüfung |
| Stichwort: | Familiengesellschaft |
| Leitsatz: | Die Entscheidung der Frage, ob bei einer Abstimmung in der Gesellschafterversammlung die für die Bestellung eines Geschäftsführers erforderliche Mehrheit trotz formaler Stimmengleichheit erreicht wurde, weil die Stimmabgabe eines Gesellschafters wegen Verstoßes gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht in materiell-rechtlicher Hinsicht ausnahmsweise als unbeachtlich zu behandeln ist, obliegt in aller Regel nicht dem Registergericht im Eintragungsverfahren, sondern ist den Zivilgerichten vorbehalten. Liegt eine rechtskräftige Entscheidung über eine hierzu anhängige Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Feststellungsklage noch nicht vor, so kann das Registergericht - wenn seine diesbezügliche Aussetzungsentscheidung vom Landgericht auf eine Beschwerde zuvor aufgehoben wurde - den Eintragungsantrag in aller Regel unter Hinweis auf die in formeller Hinsicht nicht erreichte Stimmenmehrheit zurückweisen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 385/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG 1999/2001, AO, FGO, EStG, UmwStG |
| Stichwort: | Familiengesellschaft |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 66/05 | |
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