JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Familienangehöriger
| Rechtsgebiete: | FreizügG/EU, RL 04/38 |
| Schlagworte: | Freizügigkeit, Unionsbürger, Familienangehöriger, Bescheinigung, Passpflicht, Aufenthaltskarte |
| Stichwort: | Familienangehöriger |
| Leitsatz: | Die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU an den Familienangehörigen eines Unionsbürgers darf jedenfalls dann nicht von der Vorlage eines gültigen Reisepasses abhängig gemacht werden, wenn die Identität des Familienangehörigen auf andere Weise (hier: durch einen türkischen Personalausweis) nachgewiesen ist. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, RL 04/38 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, ARB 1/80 |
| Schlagworte: | Arbeitnehmer, türkischer Arbeitnehmer, Assoziationsrat, Assoziationsratsbeschluss, Assoziationsrecht, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, aufenthaltsrechtlich, Ausland, Auslandsaufenthalt, Ausländer, Ausländerrecht, Ausreise, Dauer, deutsch, Einbürgerung, Einreise, Erlöschen, Erwerb, Eingliederung, Familienangehöriger, Integration, Kind, Kinder, türkische Kinder, Lebensverhältnisse, Lebensmittelpunkt, Mitgliedstaat, Staatsangehörigkeit, Studium, Türkei, türkisch, Verlust, Wechsel, Zeitpunkt |
| Stichwort: | Familienangehöriger |
| Leitsatz: | 1. Zum Erlöschen eines aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechts (im Anschluss an Beschluss des Senats vom 1. August 2008 - 7 A 10196/08.OVG -). 2. Wenn im Zeitpunkt der Einreise des Familienangehörigen der in Deutschland lebende Arbeitnehmer, von dem er seine Rechte ableitet, nicht mehr die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht mehr erworben werden. 3. Jedenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Einreise des (volljährigen) türkischen Kindes seine Eltern nicht mehr die türkische Staatsangehörigkeit, sondern die des Aufnahmemitgliedstaats besitzen, findet Art. 9 ARB 1/80 keine Anwendung und kann hieraus kein Aufenthaltsrecht mehr erworben werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10454/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, RL 2003/86/EG |
| Schlagworte: | Familiäre Lebensgemeinschaft, Familiäre Lebensgemeinschaft: Vater Kind, Erziehungsverpflicht, Familienangehöriger, Familienzusammenführung, Familienzusammenführungsrichtlinie, Nachholen des Visumsverfahrens, Richtlinie betr. Familienzusammenführung, Visumspflicht |
| Stichwort: | Familienangehöriger |
| Leitsatz: | Zur Ausübung des Ermessens der Ausländerbehörde nach § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG bei bewusst unerlaubter Einreise. Die Ausländerbehörde hat bei ihrer Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen aus Art. 6 GG und damit die familiären Bindungen - im Sinne der tatsächlichen Verbundenheit der Familienmitglieder - zu berücksichtigen. Auch bei intensiven familiären Bindungen eines ausländischen Elternteils zu seinem Kleinkind kann eine vorübergehende Trennung zumutbar sein, damit der unerlaubt eingereiste Ausländer das Visumsverfahren nachholt. Zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der Familienzusammenführungsrichtlinie (Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003). Kapitel III der Familienzusammenführungsrichtlinie mit Regelungen über das Verfahren zur Erlangung der Gestattung zur Einreise und Aufenthalt eines Familienangehörigen gilt auch für Gestattungen nach Art. 4 der Richtlinie. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 130/07 | |
| Rechtsgebiete: | EG-Vertrag, EG, Richtlinie 2004/38/EG, Assoziierungsabkommen, Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen, ARB 1/80, AufenthG |
| Schlagworte: | Abwägung, Arbeitnehmer, Assoziation, Assoziierungsabkommen, assoziationsberechtigt, Assoziationsrat, Assoziationsratsbeschluss, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, Beschäftigung, Elternteil, Ermessen, Ermessensbetätigung, Ermessensentscheidung, Ermessenserwägung, Europäische Gemeinschaft, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Familienangehöriger, Freizügigkeit, freizügigkeitsberechtigt, Gemeinschaftsrecht, gemeinschaftsrechtlich, Gemeinschaftsrechtsordnung, Gerichtshof, Inhaftierung, öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, Richtlinie, Sicherheit, Schutz, schwerwiegende Gründe, Türkei, türkisch, türkischer Staatsangehöriger, Umsetzung, Unionsbürger, Zusatzprotokoll, zwingende Gründe |
| Stichwort: | Familienangehöriger |
| Leitsatz: | Seit dem 30. April 2006 richtet sich der Ausweisungsschutz i.S.v. Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nach Art. 28 der Richtlinie 2004/38/EG (im Anschluss an den Beschluss des Hessischen VGH vom 17. Juli 2006 - 12 TG 494/06 - InfAuslR 2006, 231 ff.). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10924/06.OVG | |
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