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Familienangehörige

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 86/08 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:AsylVfG, ZPO, VwGO
Schlagworte:Bedeutung, grundsätzliche, Bindungswirkung, Familienangehörige, Gehör, rechtliches, Klärungsfähigkeit, Terminsverlegung, Unterbevollmächtigung
Stichwort:Familienangehörige
Leitsatz:1. In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft oder die Heranziehung eines anderen Rechtsanwalts im Wege der Unterbevollmächtigung zumutbar. Allerdings gilt dies nur, wenn die Einarbeitung eines Vertreters in den Prozessstoff möglich und zumutbar ist; daran kann es fehlen, wenn die Einarbeitungszeit zu kurz oder der Prozessstoff zu umfangreich ist oder die Rechtsmaterie Spezialkenntnisse erfordert.

2. Hat das Verwaltungsgericht einen Terminsverlegungsantrag unter Hinweis auf diese Obliegenheit abgelehnt, und hat sich der Rechtsanwalt erfolglos um eine Vertretung bemüht, steht es ihm frei, unter Darlegung und ggfs. Glaubhaftmachung dieses Umstands beim Verwaltungsgericht nochmals eine Verlegung des Termins zu beantragen.

3. Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG, insbesondere der Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Tatsachenfrage.

4. Eine Entscheidung des Bundesamts, mit der ein Asylantrag abgelehnt wurde, entfaltet auch hinsichtlich der selbständig tragenden Gründe gemäß § 4 Satz 1 AsylVfG Bindungswirkung; erfolgt eine inhaltliche gerichtliche Überprüfung, so treten etwa abweichende tragende Gründe der gerichtlichen Entscheidung an die Stelle derer im Bescheid. Eine solche negative bestandskräftige Entscheidung hat auch in Asylanerkennungsverfahren von Familienangehörigen dieses Ausländers Bindungswirkung (vgl. HessVGH, Beschl. v. 15.11.1988 - 10 TH 2380/88 -, ESVGH 39, 319).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 86/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 W 58/07 vom 20.12.2007

Rechtsgebiete:UrhG
Schlagworte:Störerhaftung, Internetanschluss, Internet, mp3, mp3-Dateien, Datei, Download, Filesharing, Urheberrecht, Musik, Musikdateien, Haftung, Familienangehörige, Familie, Nutzer
Stichwort:Familienangehörige
Leitsatz:Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 W 58/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11566/06.OVG vom 14.06.2007

Rechtsgebiete:POG, BestG
Schlagworte:Altenheim, Angehörige, Ausübung der Personensorge, Beerdigung, Bestattung, Bestattungskosten, Bestattungspflicht, Bestattungsrecht, Bestattungswesen, Bestattungszwang, Betreuer, Betreuerin, Betreuung, Betreuungsrecht, Familie, Familienangehörige, Friedhofsrecht, Gewohnheitsrecht, Heim, Heimaufenthalt, Heimbetreiber, Heimleiter, Heimvertrag, Kosten, Kostenersatz, Kostenerstattung, Kostenhaftung, Leichnam, Näheverhältnis, Personensorge, persönliches Näheverhältnis, Pflege, Pflegeheim, polizeiliche Maßnahme, Sorgeberechtigter, Sorgerecht, Totenfürsorge, Totenfürsorgerecht, Totensorge, unmittelbare Ausführung, Verantwortlicher, Verantwortlichkeit, Verpflichtung, Verstorbener, Verwandten
Stichwort:Familienangehörige
Leitsatz:Der Betreiber oder der Leiter eines Alten- und Pflegeheims kann regelmäßig nicht zu den Kosten der ordnungsbehördlich veranlassten Bestattung eines mittellosen und alleinstehenden Heimbewohners herangezogen werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11566/06.OVG

BSG – Urteil, B 10 EG 6/04 R vom 05.10.2006

Rechtsgebiete:BErzGG, SGB X, SGB I, AuslG, AsylVfG, EWGAssRBes 1/80, EWGAssRBes 3/80, EWGV 1408/71
Schlagworte:Bundeserziehungsgeld, türkischer Staatsangehöriger, Erwerbstätigkeit, Familienleistung, Familienangehörige, Asylantrag, Familienasyl, Anerkennung, Aufenthaltstitel, Änderung der Verhältnisse, Ermessen, atypischer Fall, Wohnsitz, Wohnort, gewöhnlicher Aufenthalt, Lebensmittelpunkt, Wohnmitgliedstaat, Diskriminierungsverbot, europäische-türkisches Assoziationsrecht
Stichwort:Familienangehörige
Leitsatz:1. Es erfordert nach § 48 Abs 1 S 2 SGB X eine Ermessensausübung wegen eines atypischen Falls, wenn der Ehegatte desjenigen, der zu Unrecht Bundeserziehungsgeld bezogen hat, in dem betreffenden Zeitraum dem Grunde nach anspruchsberechtigt iS des BErzGG war.

2. Die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, deren Asylanerkennung vom Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten angefochten worden ist, wohnt iS des europäisch-türkischen Assoziationsrechts während des laufenden Klageverfahrens dann berechtigt in Deutschland, wenn die Asylanerkennung später unanfechtbar und ihr daraufhin eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Volltext: BSG - Urteil, B 10 EG 6/04 R


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