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familiäre Vermittlung der deutschen Sprache

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 23.06 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache, Mitursächlichkeit der familiären Vermittlung der deutschen Sprache für das erreichte Sprachniveau, Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, Kausalität ("aufgrund"), Bestätigungsmerkmal, Integration von Spätaussiedlern
Stichwort:familiäre Vermittlung der deutschen Sprache
Leitsatz:1. Die familiäre Sprachvermittlung muss nicht der alleinige Grund für die Fähigkeit sein, im Ausreisezeitpunkt im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 3 BVFG ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen (Fortentwicklung von Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 33.02 - BVerwGE 119, 6).

2. Es genügt, wenn die fortwirkende familiäre Sprachvermittlung in der prägenden Phase von Kindheit und Jugend das Niveau der Fähigkeit erreicht hat, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 23.06



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 31.06 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache, Mitursächlichkeit der familiären Vermittlung der deutschen Sprache für das erreichte Sprachniveau, Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, Kausalität ("aufgrund"), Bestätigungsmerkmal, Integration von Spätaussiedlern
Stichwort:familiäre Vermittlung der deutschen Sprache
Leitsatz:Parallelentscheidung zum Urteil des 5. Senats vom 3. Mai 2007 - BVerwG 5 C 23.06
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 31.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 33.02 vom 04.09.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:familiäre Vermittlung der deutschen Sprache, deutsche Sprache, familiäre Vermittlung der -, Gespräch, einfaches - auf Deutsch, Deutsch, einfaches Gespräch auf -, Vermittlung, familiäre, der deutschen Sprache.
Stichwort:familiäre Vermittlung der deutschen Sprache
Leitsatz:Für die Fähigkeit nach § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, ist die Fähigkeit zu einem einigermaßen flüssigen, in ganzen Sätzen erfolgenden Austausch in Rede und Gegenrede erforderlich. Ein durch Nichtverstehen bedingtes Nachfragen oder Suchen nach Worten oder stockendes Sprechen, also ein langsameres Verstehen und Reden als zwischen in Deutschland aufgewachsenen Personen, oder Fehler in Satzbau, Wortwahl und Aussprache sind unschädlich, wenn sie nach Art oder Zahl dem richtigen Verstehen nicht entgegenstehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 33.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 11.03 vom 04.09.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache, deutsche Sprache, familiäre Vermittlung der -, Gespräch, einfaches - auf Deutsch, Deutsch, einfaches Gespräch auf -, Vermittlung, familiäre, der deutschen Sprache.
Stichwort:familiäre Vermittlung der deutschen Sprache
Leitsatz:Für die Fähigkeit nach § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, ist die Fähigkeit zu einem einigermaßen flüssigen, in ganzen Sätzen erfolgenden Austausch in Rede und Gegenrede erforderlich. Ein durch Nichtverstehen bedingtes Nachfragen oder Suchen nach Worten oder stockendes Sprechen, also ein langsameres Verstehen und Reden als zwischen in Deutschland aufgewachsenen Personen, oder Fehler in Satzbau, Wortwahl und Aussprache sind unschädlich, wenn sie nach Art oder Zahl dem richtigen Verstehen nicht entgegenstehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 11.03


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