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familiäre Bindung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 UZ 601/07 vom 23.07.2007

Rechtsgebiete:ARB 1/80, AufenthG, GG
Schlagworte:Abschiebung, Aufenthaltsrechtliche Position, Ausweisung, Befristung, Einbürgerung, Erlöschen, Ermessensausübung, familiäre Bindung
Stichwort:familiäre Bindung
Leitsatz:1. Es spricht Überwiegendes dafür, dass eine aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 7 ARB 1/80 nicht erworben werden kann, wenn zum Zeitpunkt des Familiennachzugs der türkischstämmige Arbeitnehmer bereits eingebürgert war.

2. Durch eine bestandskräftige Ausweisung und Abschiebung wird der Vorbehalt nach Art. 14 ARB 1/80 verwirklicht. Eine aufenthaltsrechtliche Position nach dem ARB 1/80 erlischt.

3. In Verfahren betreffend die Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung kann das Gericht bei einem Bescheidungsurteil in den Entscheidungsgründen einen zeitlichen Rahmen mit Festlegung einer Obergrenze für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens angeben.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 UZ 601/07



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 14 A 138/03 vom 12.08.2003

Rechtsgebiete:AsylVfG, LAufnG, AuslAufnVO
Schlagworte:Umverteilung, Familiäre Bindung, Religionsausübung
Stichwort:familiäre Bindung
Leitsatz:1. Die Regelungen über das Zuweisungsverfahren nach § 50 AsylVfG gelten sinngemäß für einen Antrag auf Umverteilung.

2. Die durch Verwaltungsakt zu treffende Entscheidung über den Umverteilungsantrag steht im weiten behördlichen Ermessen. Bei der Ermessensbetätigung sind sowohl die in § 50 Abs. 4 als auch die in § 51 AsylVfG genannten Belange sowie die Grundrechte und das Willkürverbot zu berücksichtigen.

3. Familiäre Bindungen außerhalb der geschützten Kernfamilie sind allenfalls dann zu berücksichtigen, wenn zusätzliche erhebliche Umstände unter humanitären Gesichtspunkten eine Gleichstellung gebieten.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 14 A 138/03

THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 EO 542/02 vom 17.04.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GG, ThürVwVfG, AuslG
Schlagworte:eheliche Lebensgemeinschaft, Schutzwirkung, häusliche Gemeinschaft, Begegnungsgemeinschaft, familiäre Bindung, Scheinehe, Untersuchungsgrundsatz, Ausreisepflicht, Ausweisung, Rechtsschutzinteresse, Vollzugsanordnung, Regel-Ausnahme-Verhältnis, Aufenthaltsgenehmigung, Wirksamkeit, innere Wirksamkeit
Stichwort:familiäre Bindung
Leitsatz:1. Im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist bei einer sofort vollziehbaren Ausweisung wegen der dem Betroffenen auferlegten Belastung und der häufigen Unabänderlichkeit auf Grund der drohenden Durchsetzung der Ausreise in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eine intensivere Prüfung geboten.

2. Die Ausländerbehörden sind bei bestehendem Verdacht einer Scheinehe wegen des gewichtigen Interesses an deren Verhinderung zu Ermittlungen mit besonderer Sorgfalt verpflichtet. Die zu beachtende Intimsphäre der Ehepartner erfordert, zunächst weniger belastende und geeigenete Mittel der Sachaufklärung einzusetzen, bevor Dritte in die Ermittlungen einbezogen werden oder eine Besichtigung der Wohnung erwogen wird (i. A. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. August 1996 -12 TG 3190/96 -, FamRZ 1997, 749).

3. Zur gerichtlichen Interessenabwägung bei Ermittlungsdefiziten der Ausländerbehörde.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 EO 542/02


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