JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Falschlieferung
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Falschlieferung |
| Leitsatz: | 1. Ein Leasingvertrag kann vom Leasingnehmer auch dann noch wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn er den Vertrag zuvor fristlos gekündigt hatte. 2. Der Leasinggeber muss sich eine arglistige Täuschung des mit den Vertragsverhandlungen beauftragten Lieferanten zurechnen lassen. 3. Der Leasinggeber kann sich nicht auf die unrichtige Übernahmebestätigung des Leasingnehmers berufen, wenn diese ebenfalls arglistig vom Lieferanten erwirkt worden ist. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-24 U 73/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, HGB |
| Stichwort: | Falschlieferung |
| Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 24 U 167/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung eines Betriebsratsmitglieds |
| Stichwort: | Falschlieferung |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 Sa 9/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ScheckG |
| Stichwort: | Falschlieferung |
| Leitsatz: | 1. Die Hereinnahme von disparischen Verrechnungsschecks zur Gutschrift auf ein privates Girokonto des Einreichers (angestellter Verkäufer des auf dem Scheck als Zahlungsempfänger benannten Unternehmens) ohne weitere Nachprüfung seiner Verfügungsbefugnis begründet grobe Fahrlässigkeit der Bank i.S. von Art. 21 ScheckG. Die Weitergabe von Schecks im kaufmännischen Zahlungsverkehr ist unüblich (Anschluss an OLG Frankfurt, ZIP 1999, 1207). 2. Gleicht der Einreicher die durch Unterschlagung von Schecks entstandenen Fehlbeträge teilweise durch Weitergabe von mit Rechnungsnummer oder Kundenname versehenen Eigenschecks an die Finanzbuchhaltung seines Arbeitgebers aus, ohne dass dies dort auffällt, so rechtfertigt dieser Umstand die Annahme eines Mitverschuldens des Berechtigten (größeres Unternehmen mit Filialen an verschiedenen Standorten) nicht. Zu einem Abgleich von Kontonummer und Bank eingehender Schecks mit den privaten Kontoverbindungen der Mitarbeiter, wodurch die Hereingabe von Eigenschecks eines (zur Entgegennahme von Kundenschecks berechtigten) angestellten Verkäufers möglicherweise hätte festgestellt werden können, ist ein Unternehmen nicht verpflichtet. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 17 U 292/05 | |
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