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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LB 577/07 vom 01.11.2007

Rechtsgebiete:AsylbLG, SGB X
Schlagworte:Asylbewerber, Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsgestattung, Ausländer, Duldung, Ermessen, Ermessensfehler, falsche Identität, falscher Name, Passpapiere, Rückforderung, Rücknahme, Staatsangehörigkeit
Stichwort:falsche Identität
Leitsatz:1. Dem Anspruch auf Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG steht nicht entgegen, dass der Ausländer den Asylantrag unter einem falschen Namen gestellt hat.

2. Die Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG entfällt nicht, wenn der Ausländer den Asylantrag gestellt hat, um Sozialleistungen zu erlangen.

3. Der Anspruch auf Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG ist nicht davon abhängig, dass dem Ausländer die Duldung zu Recht erteilt worden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LB 577/07




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