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Falschaussage

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 6 AZR 189/08 vom 23.04.2009

1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat.

2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot.

BGH – Urteil, 2 StR 302/08 vom 27.03.2009

1. In einem Strafverfahren gegen einen Strafverteidiger stehen weder § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO noch § 148 Abs. 1 StPO der Beschlagnahme und Verwertung von Schreiben des beschuldigten Verteidigers an seinen Mandanten entgegen.

2. Ein Mandatsverhältnis begründet keine Straffreiheit für persönliche Schmähungen Dritter, die ein Strafverteidiger gegenüber seinem Mandanten äußert.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 1 Ws 226/08 vom 02.03.2009

1. Die Zulässigkeitsprüfung nach § 368 StPO (Additionsverfahren) und Begründetheitsprüfung (Probationsverfahren) können zusammenfallen.

2. Nach § 370 Abs. 1 StPO wird der ursächliche Zusammenhang zwischen den in §§ 359 Nrn. 1 und 2 und 362 Nrn. 1 und 2 StPO bezeichneten Handlungen und dem Urteil gesetzlich (widerlegbar) vermutet.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 9.07 vom 16.10.2008

1. Soldaten können im Bundesnachrichtendienst für Aufgaben verwendet werden, die im Zusammenhang mit der militärischen Auslandsaufklärung stehen.

2. Eine solche Verwendung stellt keinen Einsatz im Sinne von Art. 87a Abs. 2 GG dar.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 145/05 vom 14.07.2006

1) Die unternehmerische Entscheidung eines Vereins, die Arbeitsabläufe dergestalt zu ändern, dass Tätigkeiten, die bislang von Arbeitnehmern ausgeübt wurden, künftig ehrenamtlichen Kräften übertragen werden, ist nur darauf überprüfbar, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.

2) Zum Vorliegen einer sog. Austauschkündigung.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 1014/05 vom 24.03.2006

1. Eine schuldhaft herbeigeführte schwere Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses durch den Arbeitnehmer ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer, der in dem Verdacht steht, sich vertragswidrig verhalten zu haben, seinen Arbeitskollegen bittet, ein Entlastungsvorbringen gegenüber dem Arbeitgeber zu bestätigen, obwohl der Arbeitskollege äußerte, sich hieran nicht zu erinnern.

2. Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es hier nicht, weil eine Hinnahme dieses Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen war.

BGH – Urteil, 2 StR 272/05 vom 25.11.2005

1. Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante des § 66 b StGB sich der Antrag stützt und welche neuen Tatsachen während der Strafvollstreckung erkennbar geworden sind, die Anlass zur Antragstellung geben.

2. "Neue Tatsachen" im Sinne des § 66 b Abs. 1 und 2 StGB müssen schon für sich Gewicht haben und ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung aller Umstände auf eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung anderer durch den Verurteilten hindeuten.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 184/04 vom 20.12.2004

Die Gewährung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit bei Ausländern, die unter die Positivliste der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz fallen, kann dann eine objektive Förderung des unerlaubten Aufenthalts darstellen, wenn gerade die Aufnahme der Erwerbstätigkeit des Ausländers aus dessen erlaubten Aufenthalt einen unerlaubten macht.

OLG-CELLE – Beschluss, 4 AR 23/04 vom 15.04.2004

Der Gerichtsstand des § 29 c ZPO gilt für alle Klagen, gleich welcher Klageart und gleich welcher Anspruchsgrundlage, die auf Haustürgeschäften beruhen. Erfasst sind alle Ansprüche, die ein Haustürgeschäft betreffen wie Erfüllungsansprüche, insbesondere auch vertragliche Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch insoweit, als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung nicht nur gegenüber der anderen Vertragspartei, sondern auch gegenüber ihrem Vertreter verfolgt werden (BGH NJW 2003, 1190). Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt dann nicht in Betracht.

BGH – Urteil, 3 StR 153/03 vom 24.07.2003

Die strafrechtliche Garantenpflicht unter Eheleuten endet, wenn sich ein Ehegatte vom anderen in der ernsthaften Absicht getrennt hat, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder herzustellen.

BGH – Urteil, 3 StR 212/02 vom 24.07.2003

1. Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft.

2. Die Benachrichtigung des Beschuldigten und seines Verteidigers vom Termin einer richterlichen Zeugenvernehmung kann auch bei der Vernehmung eines Zeugen, dem von den Strafverfolgungsbehörden Vertraulichkeit zugesichert worden war, nur unter der Voraussetzung des § 168 c Abs. 5 Satz 2 StPO unterbleiben.

BGH – Urteil, 1 StR 483/02 vom 25.03.2003

Tötet ein Angehöriger heimtückisch handelnd einen äußerst gewalttätigen "Familientyrannen", von dem eine Dauergefahr (im Sinne des § 35 Abs. 1 StGB) für die Familienmitglieder ausgeht, so hat der Tatrichter grundsätzlich die weiteren Voraussetzungen des entschuldigenden Notstandes zu prüfen.

Bei der Prüfung der anderweitigen Abwendbarkeit der Gefahr (§ 35 Abs. 1 StGB) ist regelmäßig vom Täter zu verlangen, daß er zunächst die Hilfe Dritter, namentlich staatlicher Stellen in Anspruch nimmt.

Für die Straffindung ist eine etwaige obligatorische Milderung nach § 35 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB der Milderung wegen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände beim Heimtückemord (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB analog, gemäß BGHSt 30, 105) vorgreiflich.

BGH – Beschluss, 2 StE 8/96 vom 20.12.2002

§ 363 Abs. 1 StPO findet auf einen Wiederaufnahmeantrag, der eine Änderung des Schuldspruchs zum Ziel hat, keine Anwendung.

BGH – Beschluss, 2 StR 266/01 vom 29.08.2001

Die Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO umfassend Gebrauch macht, Gründe der Aufklärungspflicht der Verlesung nicht entgegenstehen, alle Verfahrensbeteiligten mit der Verlesung einverstanden sind und auf die Vernehmung der Verhörsperson verzichten.

BGH – Urteil, 1 StR 198/01 vom 28.06.2001

Das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO gilt auch soweit der Verteidiger im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens als Zeugenbeistand für den Verurteilten tätig ist.

BGH – Beschluss, 1 StR 106/00 vom 09.05.2000

StGB §§ 258, 153, 22, 26; StPO § 137 Abs. 1 Satz 1

Zur Frage der Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage, die nur möglicherweise richtig ist.

BGH, Beschl. vom 9. Mai 2000 - 1 StR 106/00 -
LG Augsburg

BGH – Urteil, 1 StR 568/99 vom 23.02.2000

StGB § 244a Abs. 1, § 260a Abs. 1

Abgrenzungsfragen bei Bandendiebstahl und Bandenhehlerei.

BGH, Urt. vom 23. Februar 2000 - 1 StR 568/99 -
LG Stuttgart

BGH – Urteil, 5 StR 32/99 vom 08.12.1999

StPO § 252; §§ 3, 4

1. Zu den Grenzen des aus § 252 StPO abzuleitenden Verwertungsverbots in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation.

2. Zur Zulässigkeit der Hinzuverbindung eines Verfahrens gegen einen der versuchten Strafvereitelung durch Falschaussage angeschuldigten Zeugen während fortlaufender Hauptverhandlung.

BGH, Urt. v. 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99 - LG Hamburg

BGH – Urteil, 2 StR 323/99 vom 08.10.1999

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichungen bestimmten Leitsatz.

BGH – Urteil, 1 StR 286/99 vom 15.09.1999

StPO §§ 247a, 244 Abs. 3 Satz 2, 244 Abs. 5 Satz 2; IRG §§ 77, 68 ff.

§ 247a StPO ermöglicht es dem Tatrichter, auch einen im Ausland aufenthältlichen Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung durch eine zeitgleiche Bild- und Tonübertragung zu vernehmen.
Die Rechtshilfeleistung des ersuchten Staates muß im konkreten Fall die Einhaltung der für die Hauptverhandlung geltenden wesentlichen Verfahrensgarantien gewährleisten.

BGH, Urteil vom 15. September 1999 - 1 StR 286/99 -
LG Mannheim

BGH – Urteil, 1 StR 618/98 vom 30.07.1999

StPO § 244 Abs. 4 Satz 2

Wissenschaftliche Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten).

BGH, Urt. vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -
LG Ansbach

BGH – Beschluss, 5 StR 526/96 vom 25.11.1997

StGB 1975 §§ 263, 153, 26, 52

Bestätigt ein von einer Partei eines Zivilprozesses dazu angestifteter Zeuge deren wahrheitswidrigen Tatsachenvortrag vor Gericht uneidlich, so besteht Tateinheit zwischen den von der Partei begangenen Delikten des (Prozeß-) Betruges und der Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage.

BGH, Beschluß vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96 -
OLG Celle
(OLG Hildesheim)

BAG – Urteil, 2 AZR 643/96 vom 20.11.1997

Leitsatz:

Straftaten, die der öffentliche Bedienstete - wenn auch im Privatbereich - begeht, können wegen §§ 6, 8 BAT aus verhaltensbedingten Gründen jedenfalls eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen, § 1 Abs. 2 KSchG.

Aktenzeichen: 2 AZR 643/96
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. November 1997
- 2 AZR 643/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 12. September 1995
Hannover - 7 Ca 224/95 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 10. Juni 1996
Niedersachsen - 16 Sa 2180/95 -

BGH – Beschluss, 5 StR 225/09 vom 09.07.2009

BFH – Beschluss, II B 26/09 vom 12.06.2009

BGH – Beschluss, 4 StR 10/09 vom 26.05.2009

BFH – Beschluss, II S 19/08 (PKH) vom 26.01.2009

BFH – Beschluss, II B 15/08 vom 27.10.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 11 U 154/07 vom 05.08.2008

BAG – Beschluss, 2 ABR 71/07 vom 23.04.2008


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