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Faktisches Arbeitsverhältnis

Entscheidungen der Gerichte

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 08.2890 vom 30.07.2009

Bei einem im Verwaltungsprozess erfolgreichen, auf Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (neues Beweismittel) gestützten Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens kommt ein "Durchgriff" der gerichtlichen Entscheidung auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Sachentscheidung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die neue Sachentscheidung nicht in einer (Teil-)Aufhebung der ursprünglichen Baugenehmigung, sondern in einer Änderung des Inhalts der Genehmigung (durch strengere, dem Schutz des Nachbarn vor Lärmimmissionen dienende Nebenbestimmungen) bestehen wird (Abgrenzung zu BVerwG vom 21.4.1982 NJW 1982, 2204 = BayVBl 1983, 24).

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 825/08 vom 10.06.2009

Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 831/08 vom 10.06.2009

Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis.

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 5.07 vom 23.04.2009

Ein Baugebiet, in dem Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nicht untergebracht werden können, kann nicht als Dorfgebiet i.S.d. § 5 Bau-NVO festgesetzt werden.

BSG – Urteil, B 4 RS 25/07 R vom 18.10.2007

1. Der Senat verbleibt nach nochmaliger Sachprüfung bei der vom ihm vertretenen Rechtsauffassung (vgl BSG vom 12.6.2001 - B 4 RA 107/00 R), nach der die Angehörigen der Berufsgruppe der Diplom-Chemiker nicht zugleich einer der Berufsgruppen im Sinne des § 1 Abs 1 der ZAVtIVDBest 2, insbesondere auch nicht den Ingenieuren, zuzurechnen sind.

2. Für das Verständnis der Begriffe der ZAVtIVDBest 2 ist maßgeblich auf das Sprachverständnis der DDR bei Schließung der Versorgungssysteme, faktisch am 30.6.1990, abzustellen (Fortführung von BSG vom 7.9.2006 - B 4 RA 39/05 R).

BSG – Urteil, B 4 RS 17/07 R vom 18.10.2007

1. Die persönliche Voraussetzung des fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung in die Altersversorgung der technischen Intelligenz erfüllen nur solche Ingenieure, denen der Titel aufgrund eines (ingenieur-)technischen Hoch- oder Fachschulstudiums zuerkannt worden ist.

2. Die aufgrund eines postgradualen Studiengangs verliehene Zusatzbezeichnung "Fachingenieur" genügt diesen Anforderungen nicht.

3. Die aufgrund eines agrarwissenschaftlichen Studiums verliehene Berufsbezeichnung "Diplom-Landwirt" bzw. "Diplom-Agraringenieur" entspricht der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" iS des § 1 Abs 1 der ZAVtIVDBest 2 nicht.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1783/05 vom 13.06.2007

1. Bei dem gerichtlichen Verbot eines Romans als besonders starkem Eingriff in die Kunstfreiheit prüft das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit der angegriffenen Entscheidungen mit der verfassungsrechtlichen Kunstfreiheitsgarantie auf der Grundlage der konkreten Umstände des vorliegenden Sachverhalts.

2. Die Kunstfreiheit verlangt für ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, eine kunstspezifische Betrachtung. Daraus folgt insbesondere eine Vermutung für die Fiktionalität eines literarischen Textes.

3. Die Kunstfreiheit schließt das Recht zur Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit ein.

4. Zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht eine Wechselbeziehung. Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung besonders geschützte Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.

BAG – Beschluss, 5 AZB 43/06 vom 17.01.2007

Die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde muss in nicht verkündeten Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts nicht in die Beschlussformel aufgenommen werden, sondern kann auch in den Gründen erfolgen.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 ZB 04.3549 vom 13.12.2006

1. Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Haltung von Reitpferden im (faktischen) Dorfgebiet.

2. Im (faktischen) Dorfgebiet ist eine Bauschlosserei als wesentlich störender Gewerbebetrieb grundsätzlich unzulässig.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 15 BV 06.422 vom 27.11.2006

Zur Problematik der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) bei der Beurteilung von Geruchsimmissionen aus landwirtschaftlicher Tierhaltung (hier: Schweinemast) in einem Dorfgebiet.

BAG – Beschluss, 5 AZB 36/06 vom 08.11.2006

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten gem. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II sind die Sozialgerichte zuständig (§ 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG).

BSG – Urteil, B 4 RA 47/05 R vom 07.09.2006

Ein Ingenieurökonom erfüllte die sachliche Voraussetzung der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, wenn er im Rahmen seines Berufsbilds beschäftigt und nicht berufsfremd eingesetzt war; eine ingenieurtechnische Beschäftigung war nicht erforderlich (Fortführung BSG vom 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R = SozR 3-8570 § 5 Nr 6).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 04.1232 vom 14.07.2006

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 BV 03.2181 vom 14.07.2006

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 BV 03.2180 vom 14.07.2006

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 BV 03.2179 vom 14.07.2006

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 04.3531 vom 22.05.2006

1. Zur Auslegung eines Vorbescheidsantrags über die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, wenn die Angaben zu dem Vorhaben hinsichtlich eines Teils der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitskriterien unbestimmt sind.

2. "Betreutes Wohnen" in einem "Wohnstift" ist als Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren.

BSG – Urteil, B 12 RA 2/05 R vom 10.05.2006

Die Rentenversicherungspflicht so genannter arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger entfällt nur dann, wenn sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, nicht auch dann, wenn sie ihnen zugeordnete selbstständige Hilfskräfte (hier: Untervertreter) einsetzen.

BSG – Urteil, B 4 RA 29/05 R vom 16.03.2006

Absolventen eines abgeschlossenen technischen Studiums waren in der DDR zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nur berechtigt, wenn sie den Nachweis des Abschlusses durch ein Ingenieurzeugnis einer Fachschule der DDR erbringen konnten (Fortführung von BSG vom 10.4.2002 - B 4 RA 18/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr 8, BSG vom 31.7.2002 - B 4 RA 62/01 R, BSG vom 8.6.2004 - B 4 RA 61/03 R und BSG vom 29.7.2004 - B 4 RA 16/04 R).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 BV 05.613 vom 03.02.2006

Das grundsätzliche Wahlrecht des Bauherrn zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung in einem Mischgebiet ist Folge der Ausgestaltung dieses Gebietstypus durch die Baunutzungsverordnung. Soweit ein Mischgebiet in zulässiger Weise nach den Hauptnutzungsarten gegliedert wird, ist - als notwendige Kehrseite - die Wahlmöglichkeit des Bauherrn zwischen diesen Nutzungsarten eingeschränkt oder ausgeschlossen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 03.2608 vom 05.12.2005

Zu den Anforderungen an die Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum, der für die Bewohner den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet.

BGH – Beschluss, 5 StR 65/05 vom 11.10.2005

Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber" (im Anschluss an BGHSt 49, 317).

BAG – Urteil, 3 AZR 395/04 vom 30.08.2005

Auch nach der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung des § 16 BetrAVG reicht der für den Anpassungsbedarf und die reallohnbezogene Obergrenze maßgebliche Prüfungszeitraum vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag.

BAG – Beschluss, 1 ABR 25/04 vom 28.06.2005

Kommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mündlich überein, dass zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen und ein Abwicklungsvertrag geschlossen werden soll, ist die Kündigung kein Scheingeschäft. Der Betriebsrat ist zu ihr nach § 102 BetrVG anzuhören.

BAG – Urteil, 7 AZR 402/04 vom 25.05.2005

Die Befristung des Arbeitsvertrags eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF beurlaubten Beamten ist nach § 14 Abs. 1 TzBfG sachlich gerechtfertigt.

BAG – Beschluss, 7 ABR 20/04 vom 20.04.2005

1. Wahlberechtigt nach § 7 Satz 1 BetrVG und wählbar nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind nur betriebszugehörige Arbeitnehmer. Das sind Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des Betriebes stehen und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen.

2. Hat ein konzernangehöriges Unternehmen als Personalführungsgesellschaft ausschließlich die Aufgabe, ihre Arbeitnehmer anderen Konzernunternehmen im In- und Ausland zur Arbeitsleistung ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht zu überlassen, bleiben die Arbeitnehmer entsprechend § 14 Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb dieses Vertragsarbeitgebers zugeordnet. Sie sind dort für den Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar nach § 7, § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 167/04 vom 23.02.2005

1. Zur zweifelsfreien Identifizierung der Wohnungseigentümer als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist im Allgemeinen die Beifügung einer Eigentümerliste zur gerichtlichen Entscheidung notwendig. Wenn sich bei den Akten mehrere unterschiedliche Eigentümerlisten befinden, genügt ein allgemeiner Verweis im Rubrum auf die "Eigentümerliste bei den Akten" jedenfalls nicht.

2. Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist im Allgemeinen eine bauliche Veränderung.

3. An den für eine bauliche Veränderung entstandenen Kosten braucht sich gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG jedenfalls derjenige Wohnungseigentümer nicht zu beteiligen, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat und auch nicht zuzustimmen brauchte.

BAYOBLG – Urteil, 4St RR 176/04 vom 11.01.2005

Ein dauerhaftes Abschiebehindernis, das für den Täter einen "Vertrauenstatbestand" bildet, kann nicht durch das Zwischenstadium eines nur "vorübergehenden Abschiebehindernisses", für welches § 58 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG nicht mehr gelten würde, beendet werden. Die Rechtssicherheit erfordert zwischen dem Dauerzustand der Nichtabschiebung und der Beendigung dieses Zustandes eine klare Zäsur, die auch für den Täter erkennbar sein muss (Anschluss an das Urteil des Senats vom Urteil vom 22.9.2004 - 4St RR 93/04).

BAG – Urteil, 5 AZR 592/03 vom 03.11.2004

Ein Arbeitsvertrag ist nichtig, wenn er die Ausübung des ärztlichen Berufs zum Gegenstand hat und die erforderliche Approbation oder Erlaubnis nicht vorliegt und auch nicht erteilt werden kann.

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 9/04 vom 14.04.2004

1. Wird bei einer Versammlung ein in Zivil eingesetzter Polizeibeamter als "Spitzel" bezeichnet, ist bei der im Hinblick auf den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gebotenen Abwägung die konkrete Gesamtsituation einzubeziehen.

2. Bei der Gewichtung der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ist insbesondere zu berücksichtigen, ob auf ein vorangegangenes Verhalten des Polizeibeamten unmittelbar reagiert wurde. Die Bezeichnung stellt dann keine Beleidigung dar, wenn der Täter vom Verletzten provoziert wurde (sog. Gegenschlag).

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