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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 3244/08 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:EMRK, AufenthG, VwGO
Schlagworte:Achtung Familienleben, Schutzbereich bei Volljährigen, Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Bleiberecht
Stichwort:faktischer Inländer
Leitsatz:1. Die Beziehungen von jungen ledigen Erwachsenen zu ihren Eltern und anderen nahen Familienangehörigen fallen in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK, wenn die Betreffenden nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben (im Anschluss an EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - Nr. 1638/08 [Maslov II] - InfAuslR 2008, 333).

2. Zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei "verwurzelten" Ausländern (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 25.10.2007 - 11 S 2091/07 - InfAuslR 2008, 29 = NVwZ 2008, 344).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 3244/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2235/08 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:EMRK, AufenthG, VwGO
Schlagworte:Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Bleiberecht, Altfallregelung, Ashkali
Stichwort:faktischer Inländer
Leitsatz:Die Abschiebung eines langjährig geduldeten Ausländers, der wegen des Ausschlussgrundes des § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG nicht unter die gesetzliche Altfallregelung fällt, kann im Einzelfall ein unverhältnismäßiger Eingriff in das geschützte Privatleben i.S. des Art. 8 EMRK sein, wenn die begangenen Straftaten die den Ausschlussgrund begründende Grenze von 50 Tagessätzen nicht erheblich übersteigen und lange zurückliegen, und der Ausländer

- die Aufenthaltsbeendigung nicht verzögert hat,

- seinen erwachsenen Kindern und deren Familien ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wurde,

- er seinen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichert, und

- er infolge einer grundlegenden Wandlung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in seinem Herkunftsstaat (hier: Kosovo) und der Zugehörigkeit zu einer dort wenig geachteten ethnischen Minderheit (hier: Ashkali) in besonderem Maße entwurzelt ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2235/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 2889/07 vom 23.07.2008

Rechtsgebiete:FreizügG EU, AuslG, EGRL, EMRK, LVwVfG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung, Unionsbürger, Faktischer Inländer
Stichwort:faktischer Inländer
Leitsatz:1. Soweit es um die Befristung der Wirkungen von bis zum 30.04.2006 (Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2004/38/EG - Freizügigkeitsrichtlinie) bestandskräftig gewordenen Ausweisungen von Unionsbürgern geht, sind auch im Befristungsverfahren nur die Anforderungen des bisherigen gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes einzuhalten. Es ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Sperrwirkungen als Dauereingriff in das Freizügigkeitsrecht mit Blick auf die Anforderungen des § 6 Abs. 1 und 2 FreizügG/EU noch aufrecht erhalten werden können (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243).

2. Die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Gerichts ist auch insoweit maßgeblich, als es um die Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Dauer der Sperrfrist nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU geht.

3. Art. 8 EMRK steht der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Einwanderers der zweiten Generation wegen Eigentumsdelikten (hier: gewerbsmäßig begangene Einbruchdiebstähle mit einem Gesamtwert der Beute von ca. 70.000,-- EUR) bei Vorliegen einer qualifizierten Wiederholungsgefahr nicht in jedem Fall entgegen.

4. Im Rahmen der bei Befristungsentscheidungen nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU vorzunehmenden Prüfung, ob die Aufrechterhaltung der Sperrwirkungen gemessen an § 6 Abs. 1 und 2 FreizügG/EU heute (noch) gerechtfertigt ist, ist die Dauer der Haftstrafen, die zur Ausweisung geführt haben, nur von begrenzter Aussagekraft. Es ist daher in der Regel ermessensfehlerhaft, die Dauer dieser Haftstrafen bei der Bemessung der Sperrfrist maßgeblich zu berücksichtigen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 2889/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1534/08 vom 16.07.2008

Rechtsgebiete:EMRK, VwGO
Schlagworte:Verwurzelung, Faktischer Inländer, Abschiebungsschutz, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Bleiberecht, Altfallregelung
Stichwort:faktischer Inländer
Leitsatz:Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei fehlender "Verwurzelung" i.S. des Art. 8 EMRK (im Anschluss an den Senatsbeschluss v. 25.10.2007 - 11 S 2091/07 - InfAuslR 2008, 29).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1534/08


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