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Faktische Vollziehung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 141/08 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:TVöD-BT-V (Bund)
Schlagworte:Tarifrecht des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvergütung, Anordnung der Anwesenheit an Bord eines Schiffes
Stichwort:Faktische Vollziehung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 141/08



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 08.3284 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:BayEUG, GG
Schlagworte:"Aktive Schule", private Ersatzschule, besonderes pädagogisches Interesse, pädagogisches Konzept, Abwägung, behördlicher Handlungsspielraum, selbstbestimmtes Lernen, trilingualer Unterricht, gerichtliches Sachverständigengutachten
Stichwort:Faktische Vollziehung
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen der schulaufsichtlichen Zulassung einer privaten Grundschule ("Aktive Schule"), deren pädagogisches Konzept insbesondere auf selbstbestimmtem Lernen und trilingualem Unterricht fußt.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 08.3284

BFH – Beschluss, I B 196/08 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:AO, FGO
Stichwort:Faktische Vollziehung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, I B 196/08

BFH – Urteil, II R 26/07 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:EStG, ErbStG
Schlagworte:Keine verdeckte Mitunternehmerschaft bei fehlender Beteiligung am laufenden Gewinn und an den stillen Reserven, verdeckte Mitunternehmerschaft als Innengesellschaft, Gesellschaftsverhältnis, Mitunternehmer, keine erbschaftsteuerliche Begünstigung des isolierten Erwerbs von Einzelwirtschaftsgütern
Stichwort:Faktische Vollziehung
Leitsatz:1. Überträgt der Kommanditist einer GmbH & Co. KG schon zu Lebzeiten seine Kommanditbeteiligung vollständig und seinen Geschäftsanteil an der nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligten Komplementär-GmbH bis auf einen Rest von 2% auf den anderen Kommanditisten sowie GmbH-Gesellschafter und gehen später im Erbwege der restliche Geschäftsanteil sowie eine zurückbehaltene und jedenfalls nicht zu hoch verzinsliche Darlehensforderung gegen die KG auf den verbliebenen Kommanditisten über, hat zwischenzeitlich bereits wegen fehlender Gewinnbeteiligung keine verdeckte Mitunternehmerschaft bestanden, sofern auch die noch fortgesetzte Geschäftsführertätigkeit in der geschäftsführenden Komplementär-GmbH nicht unangemessen hoch vergütet worden ist.

2. Der Erwerb des restlichen Geschäftsanteils sowie der Darlehensforderung von Todes wegen ist ein Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter, der auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Betriebsunterbrechung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 ErbStG begünstigt ist.
Volltext: BFH - Urteil, II R 26/07


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