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JuraForum.deUrteileSchlagwörterFfaktische Enteignung 

faktische Enteignung

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 32.05 vom 22.11.2005

Der Gläubiger eines Darlehens, das ohne dingliche Sicherung an den Inhaber eines Betriebs zur Verwendung für das Unternehmen gegeben wurde, ist durch die spätere Verstaatlichung des Unternehmens selbst nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG entschädigungslos enteignet worden, wenn die Darlehensforderung gegen den früheren Inhaber des Betriebs fortbesteht.

Dass nach der Rechtsordnung der DDR keine (zusätzliche) Haftung des VEB begründet wurde, der das Unternehmen weiterführte, stellt keinen Eingriff in bestehende Rechte und damit weder rechtlich noch faktisch eine Enteignung dar.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 23.01 vom 12.12.2001

Ob eine Enteignung vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes rückgängig gemacht wurde, beurteilt sich in erster Linie nach faktischen Kriterien.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 20.00 vom 26.09.2001

Eine schädigende Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt vor, wenn der Leiter eines Stasi-Durchsuchungstrupps anlässlich einer strafprozessualen Wohnungsdurchsuchung Wertgegenstände zum Zwecke der Devisenbeschaffung in Besitz genommen oder sich selbst eigennützig zugeeignet hat, da die Handlung im engen inneren und äußeren Zusammenhang mit dem staatlichen Durchsuchungsakt steht.

Ein zeitnaher schriftlicher Beleg i.S.v. § 5 a Abs. 5 EntschG für den Verlust beweglicher Sachen kann auch in Schriftstücken des Geschädigten oder aus seinem Umkreis liegen, sofern sie im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Schädigung erstellt wurden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 23.99 vom 18.10.2000

Leitsätze:

Der Eigentümer einer Münzsammlung und einer Briefmarkensammlung ist Berechtigter im Sinne des Vermögensgesetzes, wenn diese Sammlungen durch Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit in Gewahrsam genommen, der Abteilung Finanzen der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit "zur weiteren Verwendung" übergeben wurden und der weitere Verbleib der Gegenstände der Sammlungen nicht mehr aufklärbar ist.

Ein zeitnaher schriftlicher Beleg i.S.v. § 5 a Abs. 5 EntschG n.F. für den Verlust beweglicher Sachen kann in einem von den Dienststellen des MfS erstellten internen Übernahme-/Übergabeprotokoll liegen.

Urteil des 8. Senats vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 -

I. VG Halle vom 10.12.1998 - Az.: VG A 1 K 325/97 HAL -

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