JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > faktische Baulinie
| Rechtsgebiete: | BauGB, LBauO |
| Schlagworte: | Baurecht, Nachbar, Nachbarschutz, Maß der baulichen Nutzung, Rücksichtnahme, Gebot der Rücksichtnahme, Rücksichtnahmegebot, Abstand, Abstandsfläche, Grenzabstand, Firsthöhe, Wandhöhe, Belichtung, Belüftung, Dachform, Baulinie, faktische Baulinie, straßenseitiger Grenzabstand |
| Stichwort: | faktische Baulinie |
| Leitsatz: | Die Höhe eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich, das wegen einer entlang der Erschließungsstraße verlaufenden faktischen Baulinie aus planungsrechtlichen Gründen zur Straße hin grenzständig errichtet werden muss, wird gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBauO nicht durch das bauordnungsrechtliche Abstandsgebot des § 8 LBauO, sondern ausschließlich durch das planungsrechtliche Erfordernis des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB und das darin enthaltene Gebot der Rücksichtnahme beschränkt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10320/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwVfG |
| Schlagworte: | Im Zusammenhang bebauter Ortsteil, Eigenart der näheren Umgebung, vorhandene Bebauung, widerruflich genehmigte Bebauung, befristet genehmigte Bebauung, faktische Baulinie, Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche, Unterschreitung des Maßstabs. |
| Stichwort: | faktische Baulinie |
| Leitsatz: | Leitsätze: Eine widerruflich oder befristet genehmigte Bebauung, bei der die zuständige Behörde stets zu erkennen gegeben hat, daß sie sie nicht auf Dauer genehmigen oder auch nur dulden werde, ist bei Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB nicht als vorhandene Bebauung zu berücksichtigen, die die Eigenart der näheren Umgebung prägt, wenn es (hier: nach Fristablauf) um die Beurteilung der Zulässigkeit eben dieser Bebauung geht. Ergibt sich aus der vorhandenen Bebauung eine faktische vordere Baulinie, so kann das dazu führen, daß eine dahinter zurückspringende Bebauung sich im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB nach der "überbaubaren Grundstücksfläche" nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Beschluß des 4. Senats vom 23. November 1998 - BVerwG 4 B 29.98 - I. VG Ansbach vom 22.05.1996 - Az.: VG AN 3 K 95.1122 - II. VGH München vom 15.12.1997 - Az.: VGH 14 B 96.2753 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 29.98 | |
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