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Fairnessgebot

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 83/08 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:BGB, Durchlässigkeits- und VersetzungsVO, NSchG
Schlagworte:Antwort-Wahl-Verfahren, Ausgleichsregelungen, Benotungssystem, Fairnessgebot, Gesamtnote, Klassenkonferenz, multiple choice, Notenspiegel, Rügepflicht, Versetzung, Versetzungsentscheidung, Versetzungskonferenz, Zensurenkonferenz
Stichwort:Fairnessgebot
Leitsatz:1. Bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern können pädagogische Wertungen mit einfließen.

2. Die Rechtsprechung zu dem Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) in Prüfungen im Hochschulbereich ist nicht ohne Weiteres auf die Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen im Sekundarbereich I der Schulen zu übertragen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 83/08



HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 1188/06 vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Berufungsantrag, Berufungsbegründung, Betreuer, Betreuung, Bezugnahme, Chancengleichheit, Diplomarbeit, Fairnessgebot, Hinweispflicht, Neubewertung, Prüferqualifikation, Prüfungsarbeit
Stichwort:Fairnessgebot
Leitsatz:Zur Begründung der zugelassenen Berufung genügt es, auf die Begründung des Zulassungsantrags Bezug zu nehmen. Die förmliche Stellung eines Berufungsantrags ist nicht erforderlich, wenn sich der Berufungsantrag unter Heranziehung der Berufungsgründe im Wege der Auslegung ermitteln lässt.

Kennt sich ein Prüfer in einem Prüfungsgebiet nicht aus, muss er sich in den Prüfungsgegenstand einarbeiten oder anregen, dass ein anderer Prüfer bestellt wird.

Soweit ein Prüfer den Entwurf einer Diplomarbeit als passablen Entwurf bezeichnet, der noch besser werden kann, er aber nur etwas mehr als einen Monat später die Arbeit mit "nicht ausreichend" (5) bewertet, verstößt er gegen das im Prüfungsrecht allgemein anerkannte Gebot der Fairness.

Ist der Prüfer in einem derartigen Fall - trotz der insgesamt überwiegend positiven Bemerkungen zu dem eingereichten Entwurf - der Auffassung, dass die Arbeit schlechter als ausreichend ist, so muss er den Prüfling auf diesen Umstand hinweisen.

Ist in einer Prüfungsordnung vorgesehen, dass der Prüfling während der Erstellung der Diplomarbeit von einem oder mehreren Prüfern betreut wird, so darf eine Beurteilung der Zusammenarbeit während der Betreuungsphase nicht in die Bewertung der Diplomarbeit einfließen.

Die aufgrund einer Gerichtsentscheidung erforderlich werdende Neubewertung einer Diplomarbeit muss durch andere als die bisherigen Prüfer vorgenommen werden, wenn angesichts der Umstände des Einzelfalls nicht mit der nötigen Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die bisherigen Prüfer bei der Neubewertung unbefangen vorgehen werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 1188/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 52/06 vom 06.06.2006

Rechtsgebiete:VwVfG
Schlagworte:Befangenheit, Fairnessgebot, Förderung, Gemeinde, jüdische Staatsvertrag, Zuwendung
Stichwort:Fairnessgebot
Leitsatz:Der Staatsvertrag vom 28. Juni 1983 (Nds. GVBl. S. 394), mit dem sich das Land Niedersachsen gegenüber dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen verpflichtet hat, zu dessen Ausgaben und zu den Ausgaben der jüdischen Gemeinden Niedersachsens für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und für Verwaltung jährlich einen Betrag zu zahlen, regelt die Gewährung von Landesleistungen zu dem im Vertrag genannten Zweck abschließend. Ein Förderanspruch kann deshalb nicht unmittelbar gegenüber dem Land durchgesetzt werden, sondern ist an den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen zu richten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 52/06

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 3 B 02.3061 vom 24.10.2005

Rechtsgebiete:GG, BayVwVfG, BRRG, BBVAnpG 99
Schlagworte:Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern, Ansprüche materiell begründet und formell durchsetzbar, Wiedereinsetzung auf Antrag und von Amts wegen durch das Gericht hinsichtlich der Frist für den Antrag auf Leistungen für die Jahre 1993 bis 1998, keine verschuldete Versäumung der Zweiwochenfrist für den Wiedereinsetzungsantrag des Beamten, der im Vertrauen auf eine ihm gegen Unterschrift bekannt gegebene Verfügung des Dienstherrn davon abgesehen hat, Besoldungsansprüche in der gesetzlich erforderlichen Weise zeitnah geltend zu machen, keine verschuldete Versäumung der Jahresfrist für die Wiedereinsetzung, Auslegung eines behördlichen Schreibens nach dem Empfängerhorizont, Rechtsstaatsgebot, Fairnessgebot, Grundsatz von Treu und Glauben, mitwirkendes Verschulden des Dienstherrn
Stichwort:Fairnessgebot
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 3 B 02.3061


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