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Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. IX 119/07 vom 13.08.2007

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Pauschgebühr, Fahrtzeiten, Berücksichtigung, Justizvollzugsanstalt
Stichwort:Fahrtzeiten
Leitsatz:Zur Berücksichtigung von Fahrtzeiten bei der Bewilligung einer Pauschgebühr.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. IX 119/07



OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. IX - 102/06 vom 29.09.2006

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Besonderer Umfang, Fahrtzeiten, Berücksichtigung
Stichwort:Fahrtzeiten
Leitsatz:Bei der Frage, ob dem Pflichtverteidiger überhaupt eine Pauschgebühr zu bewilligen ist, sind hingegen - entgegen der Auffassung des Vertreters der Landeskasse - die Fahrtzeiten nicht zu berücksichtigen. Ist hingegen bereits aus anderen Gründen eine Pauschgebühr zu gewähren, werden die Fahrtzeiten bei der Bemessung der Pauschgebühr herangezogen (Fortführung des Senatsrechtsprechung zu § 99 BRAGO).
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. IX - 102/06

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII 267/04 vom 10.01.2005

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Pauschgebühr, Anwendung des neuen Rechts, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit, Fahrtzeiten, Fortführung der alten Rechtsprechung
Stichwort:Fahrtzeiten
Leitsatz:1. Dem nach dem 30. Juni 2004 zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt stehen die gesetzlichen Gebühren auch dann nach dem RVG zu, wenn er vor dem Stichtag für den Übergang von der BRAGO zum RVG bereits mit der Wahlverteidigung des Mandanten beauftragt war.

2. Zur Pauschgebühr nach § 51 RVG.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII 267/04

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII 268/04 vom 10.01.2005

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Pauschgebühr, Anwendung des neuen Rechts, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit, Fahrtzeiten, Fortführung der alten Rechtsprechung
Stichwort:Fahrtzeiten
Leitsatz:1. Dem nach dem 30. Juni 2004 zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt stehen die gesetzlichen Gebühren auch dann nach dem RVG zu, wenn er vor dem Stichtag für den Übergang von der BRAGO zum RVG bereits mit der Wahlverteidigung des Mandanten beauftragt war.

2. Zur Pauschgebühr nach § 51 RVG.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII 268/04


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