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Fahrtkostenerstattung bei pauschaler umfassender Freistellung

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LAG-NUERNBERG – Beschluss, 4 TaBV 18/08 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Fahrtkostenerstattung bei pauschaler umfassender Freistellung
Stichwort:Fahrtkostenerstattung bei pauschaler umfassender Freistellung
Leitsatz:Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, einem - auch außerhalb des § 38 BetrVG - durch Betriebsratsbeschluss dauerhaft und umfassend freigestellten Betriebsratsmitglied die Fahrtkosten zu erstatten, die ihm für das Aufsuchen des Betriebsratsbüros von seinem Wohnsitz aus entstehen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 4 TaBV 18/08




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